Rehau Keine Hürden im öffentlichen Raum
Isabel Wilfert 14.07.2016 - 00:00 Uhr
Laut Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung müssen seit Jahresbeginn "bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein".
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