Freising - Das Urteil war gerade gesprochen, der Vorsitzende Richter hielt seine Kurzbegründung, als Hartmut Binner zu singen begann. "Gott mit dir, du Land der Bayern" stimmte er im Sitzungssaal an, und 200 Zuhörer sangen im Chor mit. Das hatte es noch nie gegeben, dass bei einer Urteilsverkündung die Bayernhymne gesungen wird. Ein sichtlich verärgerter Vorsitzender ließ den Saal räumen, doch Binner hatte auf seine Weise die gerichtliche Niederlage der Gegner einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen besungen.