Fichtelgebirge An stillen Feiertagen darf es auch laut werden
Von Magdalena Dziajlo 02.12.2016 - 00:00 Uhr
In Zukunft darf auch am Karfreitag gefeiert werden. Generelles Tanzverbot ist verfassungswidrig. Das sagt das Bundesverfassungs- gericht. Die Begeisterung hält sich aber in Grenzen.
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