zuletzt bearbeitet: 24.07.2009 20:37 Uhr
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Rache: Funke sollte Feuer auslösen
Arzberg/Wunsiedel - Wegen versuchter Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Arzberg haben sich ein 18 Jahre alter Arbeitsloser aus Arzberg und sein mitangeklagter Komplize, ein 26 Jahre alter Türke aus Wunsiedel, zu verantworten.
Arzberg/Wunsiedel - Wegen versuchter Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Arzberg haben sich ein 18 Jahre alter Arbeitsloser aus Arzberg und sein mitangeklagter Komplize, ein 26 Jahre alter Türke aus Wunsiedel, zu verantworten. Versuchte Brandstiftung - unter anderem - lautet die Anklage, die die beiden vor Gericht brachte.
Haupt-Anklagepunkt ist die versuchte Brandstiftung in einem Arzberger Mehrfamilienhaus. Es war in der Nacht zum 28. September des vergangenen Jahres, als die beiden einen Arzberger in dessen Wohnung mit keinen guten Absichten besuchen wollten. Die zwei hatten vorher schon ordentlich gezecht, als sie sich auf den Weg machten. Gutes hatten sie nicht vor bei dem Besuch. Denn, so stellte sich bei der Verhandlung heraus, der Mann "hatte Stress" mit der Mutter des 18-Jährigen. Es ging um eine gescheiterte Beziehung und um beleidigende SMS.
Der Gesuchte war jedoch nicht zu Hause. So traten die beiden zunächst einmal die Haustür des Mehrfamilienhauses ein. Da niemand öffnete, schlug der 18-Jährige das Glas der Eingangstür ein. Der 26-Jährige stieg ein. Sein Freund langte nach eigenen Angaben von außen in die Wohnung, fand dort einen Verdünner und verteilte ihn in der ganzen Wohnung. Vorher hatten die beiden die Sicherungen aus dem Sicherungskasten geschraubt.
Funke als Auslöser
Die Plan war ebenso einfach wie gefährlich: Beim Instandsetzen des Sicherungskastens oder Betätigen eines Lichtschalters sollte ein Funke eine Explosion oder wenigstens einen Brand auslösen.
Im Wohnzimmer fanden die beiden auch noch eine Schreckschusspistole des Wohnungsinhabers, die sie mitnahmen. Vorher aber löste sich, als der 26-Jährige mit der Waffe spielte, ein Schuss, und dem nächtlichen Einbrecher kamen die Tränen: Im Lauf war eine Tränengaspatrone. Als der Wohnungsinhaber kurz darauf nach Hause kam, sah er die aufgebrochene Tür und roch zwar nicht den Braten, aber die Verdünnung und alarmierte die Polizei.
Vor allem bei dem 18-Jährigen geht es bei der Verhandlung um viel. Eine brutale Schlägerei beim Marktredwitzer Volksfest, eine Anklage wegen Körperverletzung und wegen Sachbeschädigung hatten bereits zu einer Verurteilung zu Jugendarrest geführt. Angetreten hat der junge Mann die Strafe allerdings nicht. "Keine Lust", meinte er auf die diesbezügliche Frage des Vorsitzenden Richters, der den Angeklagten mehrmals ermahnte, doch die Wahrheit zu sagen. "Sie müssen sich doch endlich einmal einkriegen", meinte der Richter mit einem Hinweis auf einige Vorstrafen der jungen Männer.
Teils seien die weiteren Straftaten sogar nur wenige Tage nach der Verbüßung eines Jugendarrestes verübt worden. Fast immer war bei den Straftaten Alkohol im Spiel. Bei der nächtlichen Aktion in Arzberg hatte der 18-Jährige 0,79 Promille im Blut. Bei dem 26-Jährigen waren es sogar stattliche 1,9 Promille. Eine Flasche Wodka war es dann auch, die dem Jüngeren eine Anklage wegen Diebstahls einbrachte. In einem Einkaufsmarkt in Marktredwitz wollte er die Flasche mitgehen lassen, weil er "mit einem Freund feiern wollte". Er wurde ertappt, als er ohne zu bezahlen durch die Kasse ging. Statt zum Feiern ging es erst einmal zur Polizei.
Um die Trinkgewohnheiten der beiden Angeklagten ging es dann auch bei der Beweisaufnahme. Und die waren nicht ohne. Bis zu 15 Biere wurden da an einem Abend schon mal vertilgt. Das aber, so versicherten die Angeklagten, sei inzwischen vorbei. Bei der ersten Vernehmung - noch in der gleichen Nacht waren die beiden festgenommen worden - hatte der 18-Jährige nach Aussage des ermittelnden Kripobeamten ohne Umschweife zugegeben, dass er in einem Racheakt dem Wohnungsinhaber mit dem Zimmerbrand einen Denkzettel verpassen wollte.
Ganzes Haus in Gefahr
Dass dabei das ganze Mehrfamilienhaus und die Bewohner gefährdet waren, darüber hatten sich die beiden offenbar keine Gedanken gemacht. Beim Einschalten des Stromkreises jedenfalls sollte es zu einer Explosion kommen, so der Plan. Da die beiden Angeklagten das aber vor Gericht nicht mehr so sehen, wird der Prozess zunächst einmal ausgesetzt bis zur Vernehmung einer Polizeibeamtin, die bei der ersten Vernehmung dabei war. Dabei geht es um die Frage, ob der junge Mann von sich aus die Brandstiftung zugegeben oder erst auf die Vorhaltungen des Beamten gestanden hatte.
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Die neuesten Kommentare
Sehr Richtig, abervon darehauer![]()
(50) am 21.07.2009 14:34warum sollte man solche Pf..... auch noch vor ein Jugendgericht setzen? Viel, viel richtiger wäre eine Verurteilung nach dem Erwachsenenrecht!!!! Wer 18 oder wie im Falle des 2. Täters 26 Jahre alt ist, der sollte, wenn er sich schon "Volljährig" nennen darf auch so vor Gericht verantworten, speziell wenn ein solches Verbrechen wie im geschilderten Fall anliegt!!! Wir haben so viel marode Straßen , dass wär doch mal ein Ansatzpunkt für die Verurteilung solcher Chaoten!!!
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Es gibt Leute...von muetze
(29) am 21.07.2009 10:04...die sollte man Tag und Nacht mit Büchern schlagen. Entschuldigt bitte diesen polemischen Ausbruch, aber sowas macht mich wahnsinnig. Die denken nicht für ein Fünferl nach! Dass bei einer Explosion auch andere umkommen könnten. Dass es idiotisch ist, in eine Wohnung einzubrechen. Dass es ungesittet ist, Selbstjustiz zu betreiben. Meine Güte, man weiß gar nicht, ob man erst mit dem BGB oder der "Kritik der reinen Vernunft" zuschlagen soll... Gruß, Mütze |
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