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Bürger legen 1000 Widersprüche ein

Gebühren | Die Abrechnungen haben für Ärger gesorgt. Als nächstes wird sich das Landratsamt damit befassen.
Von Thomas Scharnagl
  • fpmt_widerspruch_200310 Dieses Formblatt wird an die Bürger verschickt, die Widerspruch eingelegt hatten. Sie können mit einem Kreuzchen den Widerspruch zurücknehmen - oder aufrechterhalten. Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an die Bauverwaltung im Erdgeschoss der Kraußoldstraße 18 wenden. Foto: M. B.
     
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Marktredwitz - "So etwas haben wir noch nie erlebt": Das sagte gestern die Marktredwitzer Oberbürgermeisterin Dr. Birgit Seelbinder über die Flut von Widersprüchen, die die Bürger der Großen Kreisstadt in den vergangenen Wochen gegen die Wasser- und Abwassergebührenbescheide der Stadtwerke und des Kommunalunternehmens KAM eingelegt hatten: Bei 5000 versandten Bescheiden gingen rund 1000 Widersprüche ein.

Bei der Stadtverwaltung wurden allein 466 Widersprüche ohne Begründung eingereicht. Dazu kommen Widersprüche mit Begründung. Da sich die Bürger zum Teil auf mehrere Argumente beriefen, enthalten die nachfolgenden Zahlen Mehrfachnennungen:

382 Widersprüche gegen die Grundgebühr;

379 Widersprüche gegen die Gebührenhöhe (die Höhe an sich und die Steigerung);

16 Widersprüche halten die Gebühren im Vergleich zu denen anderer Städte für zu hoch;

15 machen verschiedene Gründe geltend, die sich nicht auf die Grundgebühr oder die Gebührenhöhe beziehen;

32 Widersprüche gingen erst nach dem Ende der einmonatigen Widerspruchsfrist ein.

Dazu kommen noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth und zwei Aufsichtsbeschwerden beim Landratsamt Wunsiedel.

Der Werkausschuss (zuständig für die Stadtwerke) und der Verwaltungsbeirat (zuständig für die KAM) beschäftigen sich in zwei nichtöffentlichen Sitzungen mit den Widersprüchen. Nichtöffentlich sind der Oberbürgermeisterin zufolge derartige Sitzungen generell, weil es darin um persönliche Daten geht.

Bei den 15 Widersprüchen, die sich nicht auf die Themen Gebühren beziehen, ist die Lage relativ einfach. Dabei handelt es sich nach der Erläuterung der Oberbürgermeisterin um "normale Widersprüche", wie es sie immer gebe. Zum Beispiel, weil der Zählerstand nicht stimmt. Diesen Beschwerden sei in vielen Fällen auch abgeholfen worden.

Post von der Stadt

Etwas komplizierter ist die Lage bei den anderen Widersprüchen, bei der Masse also. Das Verfahren, das seit dem Ende der Widerspruchsfrist läuft, heißt Abhilfeverfahren. Hierbei musste die Stadt prüfen, ob sie den Beschwerden stattgibt oder sie ans Landratsamt weiterleitet. Wie beim Pressegespräch deutlich wurde, will die Stadt diesen übrigen Widersprüchen nicht "abhelfen", wie es im Behördendeutsch heißt. Die Bürger, die diese Widersprüche eingelegt hatten, werden in einem Brief darüber informiert.

Formblatt liegt bei

Dem Kuvert liegt ein Formblatt bei, mit dem die Betroffenen innerhalb von zwei Wochen den Widerspruch zurücknehmen können; kreuzen sie das Feld "Ich erhalte meinen Widerspruch in vollem Umfang aufrecht" an oder reagieren überhaupt nicht, bleibt der Widerspruch bestehen. Er wird zur Entscheidung an das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet. Wie Oberbürgermeisterin Seelbinder erläuterte, sind die Widersprüche, die die Bürger bei der Stadt eingelegt haben, gebührenfrei. Aber: "Eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ist kostenpflichtig, soweit der Widerspruch abgelehnt wird. Verwaltungskosten können auch anfallen, wenn ein Widerspruch erst gegenüber dem Landratsamt zurückgenommen wird."

    
    

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Die neuesten Kommentare

Rechtsschutz abschließen

von bimmel m (48) am 18.03.2010 14:37
und allem widersprechen !! schade das die Klagen gegen die Hartz IV Bescheide nicht mit erfasst wurden.
(0)

Bin mal gespannt

von unbekannt am 18.03.2010 14:07
Ich bin ehrlich gespannt, wie dass ausgeht.

Meine Einschätzung: Die Widersprüche werden verworfen, da die Bescheide ordentlich und rechtskräftig sind.

Aber ich würde mich gerne irren.

Ärgerlich ist an der ganzen Geschichte nur, dass es wieder mal Personen gibt, die aus dieser Angelegenheit Kapital schlagen.
(0)

Ich hoffe....

von unbekannt am 18.03.2010 08:27
das sich die Drohung keienr weichklopfen lässt. Im Falle einer Sammelklage kommen bei der (steigenden) Anzahl der Kläger eh nur mickrige Beträge für den einzelnen auf.

Also weiter dagegen halten !
(0)

..da fällt dem Beamten...

von lostoico m (56) am 18.03.2010 08:14
...die Kinnlade runter.
Ja wo gibts denn sowas.
Mündige Bürger, die sich nicht mehr jedes Diktat gefallen lassen....
Aber zumindest die altbewährte Art der Einschüchterung kommt sofort als drohende Warnung:

"Eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ist kostenpflichtig.....Verwaltungskosten können auch anfallen...."

Vielleicht überlegt es sich ja der Eine oder Andere nochmal und fällt um....
(0)
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