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Auto schleift Fußgänger 30 Meter mit: tot

Ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem ein 68-jähriger Fußgänger tödliche Verletzungen erlitt, ereignete sich am Samstagabend im Selber Ortsteil Erkersreuth. Ein Autofahrer hatte den Mann übersehen, ihn frontal erfasst und etwa 30 Meter mitgeschleift.

SELB  - Zwei Brüder im Alter von 29 und 20 Jahren fuhren mit einem Pkw BMW gegen 20.30 Uhr auf der Mühlbacher Straße, von Längenau kommend, ortseinwärts. Ersten Feststellungen der Polizei zufolge waren sie in der dortigen 30er-Zone zu schnell unterwegs, erfassten mit ihrem Wagen den Fußgänger frontal und schleiften ihn zunächst zirka 30 Meter mit, bevor dieser mit schwersten Verletzungen auf die Straße schleuderte und liegen blieb. Ersthelfer bemühten sich um den Schwerstverletzten und versuchten eine Reanimation. Der wenige Minuten später eintreffende Notarzt konnte nur noch den Tod des 68-Jährigen feststellen. Unklar ist zur Zeit noch, wer den BMW zur Unfallzeit gesteuert hat. Die beiden Brüder mussten eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, wer letztlich für den Tod des 68-Jährigen verantwortlich ist. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Hof war an der Unfallstelle und zog zur Klärung des Unfallherganges einen Sachverständigen hinzu.
    
    

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»Alle 25 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

@ darehauer

von unbekannt am 19.04.2009 21:05
Mal ganz ehrlich: Der Notarzt war ein Volldepp. Bei einer zerfetzten Hand einen Druckverband anzulegen, ist unmöglich. Die Schäden wären außerdem viel größer. Mit den Möglichkeiten eines Ersthelfers ist das Abbinden verbunden mit dem alle zwei Minuten kurzzeitigen Lösen die einzige Wahl.

Und Niemand, auch kein Ersthelfer kann zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn, er hat dies wohl wissentlich getan, und eine Schädigung gewollt herbeigeführt.

Also cool bleiben, und solchen akademischen Wichtigtuern imm sauberen Klinikum die kalte Schulter zeigen. Meistens haben die nur ganz kleine Eier.
(0)

@ multi Teil 2

von darehauer m (50) am 19.04.2009 11:23
Da dies, glaube ich, bisweilen auch der Bevölkerung unseres Landes, wie auch immer, zur Kenntnis kommt oder gekommen ist, glaube ich , dass es vorallem nötig ist aufzuklären: DAS JEDER DER AN EINER UNFALLSTELLE HILFT, NICHT FÜR DAS WAS ER UNWISSENTLICH FALSCH GEMACHT HAT BELANGT WERDEN KANN!!! Im Gegenteil hat er auch noch das Recht, eventuelle Schäden an seiner Kleidung oder Fahrzeug, bzw eigener Gesundheit, der Gemeindeversicherung in Rechnung zu stellen.
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@multi Teil1

von darehauer m (50) am 19.04.2009 11:15
Ich habe es scho erlebt, dass mir im damaligen Klinikum Hof, von einem Notarzt die Hölle heiß gemacht wurde, weil ich einem Arbeitskollegen den Unterarm abgebunden hatte ( mit vermerk des genauen Zeitp.)!!! Er wäre mit dieser Handverletzung ( von einem zersprungenem Bandsägeblatt zerfetzten Hand) bis zum Klinikum verblutet. Dies wurde mir auch später vom behandelnden Arzt im Klinikum bestätigt ( War wichtig fürs "Verbandsbuch", weil diese Meldung vom Klinikum mit aufgenommen werden mußte). Als Ersthelfer an einer Unfallstelle gewährt dir unser Staat eine sogennate "erweiterte Gefahrensituation", im Betrieb dagegen ( vorallem wenn man ausgebildeter Ersthelfer ist )ist dem nicht so. Dort muß man seine Maßnahmen rechtfertigen können. Damals konnte ich das anhand der Aufzeichnungen machen. Gott sei dank, wäre im nämlich der Unterarm abenommen worden, so wäre ich regresspflichtig geworden!!! Das habe ich, wohlgemerkt, bist dahin nicht gewußt!
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@ darehauer

von unbekannt am 17.04.2009 17:57
Stimmt schon, das mit dem Abbinden ist etwas umstriiten, aber ich versetze mich einmal in die Lage eines Ersthelfers, der nur einen Verbandskasten zur Verfügung hat, und die 12 Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überbrücken muß. Da ist es mir lieber, es wird etwas nur 50% richtig gemacht, als gar nichts. Klar das man mit solchen Maßnahmen auch Schäden verursachen kann, aber bei der Ausbildung für Sofortmaßnahmen sollen die Menschen lieber animiert werden, zuzupacken, ohne sich Gedanken über evtl. Folgen machen zu müssen, als vor Angst ein Unfallopfer verbluten oder ersticken zu lassen.

Wie gesagt, eine regelmäßige Wiederholung der Schulung als Pflicht würde ich sehr begrüßen, ebenso wie die regelmäßige überprüfung der Sehkraft und weiteres.
(0)

Tschuldigung

von darehauer m (50) am 17.04.2009 16:40
zwinkern) grinsen) sollte heisen dienstgradniedrigste
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