zuletzt bearbeitet: 24.07.2009 20:44 Uhr
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18-Jähriger wollte Haus in die Luft jagen
Wunsiedel/Arzberg - Das Jugendschöffengericht wollte am Freitag mit seinem Urteil - vor allem für den 18-Jährigen - ein deutliches Zeichen setzen.
Wunsiedel/Arzberg - Das Jugendschöffengericht wollte am Freitag mit seinem Urteil - vor allem für den 18-Jährigen - ein deutliches Zeichen setzen. Mehrere Verurteilungen, die das Gericht vorher wegen anderer Delikte verhängt hatte, hätten keinerlei Wirkung gezeigt, meinte der Richter in der Urteilsbegründung.
Der Vorsitzende Richter ließ die Straftaten der beiden Angeklagten - neben dem 18-Jährigen saß ein 26 Jahre alter arbeitsloser türkischer Staatsangehöriger aus Wunsiedel auf der Anklagebank - noch einmal Revue passieren. Es begann im Juni 2008 mit einer heftigen Schlägerei am Marktredwitzer Volksfest. Da holte ein Bekannter, der "Stress" mit einem Marktredwitzer hatte, den 18-Jährigen zu Hilfe. Und der schlug prompt brutal auf dessen Widersacher, einen Marktredwitzer ein, verletzte ihn und trat ihn sogar noch mit Füßen, als die Polizei bereits vor Ort war.
Gen Mitternacht am 28. September folgte dann die Aktion, die das Gericht schließlich mit versuchter schwerer Brandstiftung bei dem 18-Jährigen wertete. Weil seine Mutter "Stress" mit dem Wohnungsinhaber hatte, wollte er einem Arzberger eine Lektion erteilen. Zusammen mit dem 26-Jährigen Türken trat er zunächst einmal die Haustür ein, als niemand öffnete.
Tür aufgebrochen
Auch die verschlossene Wohnungstür war für die beiden kein Hindernis. Sie schlugen kurzerhand das Glas der Tür ein und kamen so in die Wohnung. Und hier kam das Gericht bei den beiden Angeklagten zu unterschiedlichen Meinungen. Während man dem 26-Jährigen zwar den Diebstahl einer Pistole, nicht aber die versuchte Brandstiftung zweifelsfrei nachweisen könne, gebe es an den Absichten des 18-Jährigen keinen Zweifel. Gezielt habe er Sicherungen herausgenommen und rund um den Sicherungskasten und in der Wohnung Nitroverdünnung verstreut, die er im Gang vorfand, weil der Bewohner gerade seine Wohnung renovierte. Auch bei der Polizei habe er eingeräumt, dass die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus, wenn der Wohnungsinhaber die Sicherungen aktiviert, brennen sollte. Der aber roch den Braten, als er nach Hause kam und verständigte die Polizei. Die übrigen Straftaten rundeten das Bild nur noch ab: Bei einer Auseinandersetzung im November schleuderte der 18-Jährige eine Wodkaflasche gegen einen Widersacher, stahl eine Schnapsflasche in einem Marktredwitzer Großmarkt, warf einen Mann bei einem Streit die Treppe hinab und trat noch auf ihn ein.
Das Gericht rechnete den beiden strafmildernd an, dass sie sich während der Verhandlung bei dem Wohnungsinhaber entschuldigt hatten. Erschwerend kam aber bei dem Jüngeren die Intensität und der kurze Zeitraum zwischen den Straftaten hinzu. Auch die Tatsache, dass bei allen Taten Alkohol im Spiel war, sei nur wenig strafmildernd. Der Angeklagte hätte dieses Problem längst erkennen und handeln müssen, sagte der Richter. Deshalb könne die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 26 Jahre alte Türke, der von Hartz IV lebt, muss 1000 Euro und die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Die Staatsanwältin hatte vorher zwei Jahre Haft ohne Bewährung für den Jüngeren und ein Jahr und einen Monat Gefängnis für den Türken gefordert. Die beiden Verteidiger plädierten auf eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten.
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mei meivon engelmaus am 26.07.2009 17:09nur mit geldstrafe ist es net getan lebenslag ist besser den solche lernen es nie |
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