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Landratsamt: Verherrlichung nationalistischer Gewalt verhindern

Straftatbestand | Die Behörde sieht die Trauerkundgebung für Jürgen Rieger als Vorwand, uman Rudolf Heß zu erinnern. Die Veranstalter wollen Klage erheben.
Von Brigitte Gschwendtner
  • fpmt_jur_101109 Unter dem "Deckmantel Rieger" sollte bei dem Gedenkmarsch am Samstag die NS-Diktatur verherrlicht werden, argumentieren Landrat Dr. Karl Döhler (rechts) und Jurist Michael Unglaub.
     
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Wunsiedel - Um die Verherrlichung nationalistischer Gewalt und Willkürherrschaft zu verhindern, hat das Landratsamt Wunsiedel die geplante Veranstaltung der NPD am Samstag in Wunsiedel verboten. Unter dem Motto "Gedenkmarsch für Jürgen Rieger - Ewig lebt der Toten Tatenruhm" wollten die Rechten durch die Innenstadt ziehen. Wie Landrat Dr. Karl Döhler gestern bei einer Pressekonferenz mitteilte, sieht das Landratsamt als zuständige Versammlungs-Behörde in der Veranstaltung nicht nur eine Gedenkveranstaltung für dem am 29. Oktober gestorbenen NPD-Vizevorsitzenden Jürgen Rieger, sondern vor allem für Rudolf Heß - einen der führenden Repräsentanten des Nationalsozialismus, der bekanntlich in Wunsiedel begraben ist. Dieser Verdacht habe sich in einem Kooperationsgespräch mit den Veranstaltern erhärtet.

Denn die einzige Verbindung, die Rieger zu Wunsiedel habe, sei die Tatsache, dass er hier in den vergangenen Jahren Heß-Gedenkmärsche angemeldet habe, so der Landrat. Rieger selbst lebte in Hamburg, seine Partei sitze in Berlin. Für den Marsch am Samstag in Wunsiedel sei die gleiche Route vorgesehen wie für frühere Heß-Gedenken. Mit braunen Symbolen wie schwarz-weiß-roten Flaggen und Trauertrommeln sei sogar die Anmeldung im gleichen Stil gehalten. Das mache den Sinn der Veranstaltung deutlich: Unter dem "Deckmantel Rieger" sollten Rudolf Heß und die NS-Diktatur verherrlicht werden, argumentierte Döhler gestern. Gemäß Paragraf 130, Absatz vier, des Strafgesetzbuches sei dies eine Straftat, die verhindert werden müsse.

Auch das gewählte Datum sei kein Zufall: Der Samstag vor dem Volkstrauertag werde von den Rechten gerne für NS-Heldengedenken und Re-Inszenierungen des Dritten Reiches benutzt, so Landratsamt-Jurist Michael Unglaub. Neben Wunsiedel plante die NPD am 14. November weitere Märsche: In München und Halpe seien sie allerdings schon wieder abgesagt, Arnstadt sei noch offen. Für Wunsiedel habe die NPD 800 Demonstranten angemeldet. Zu befürchten sei aber, dass es erheblich mehr werden könnten, wenn andere Veranstaltungen ausfielen.

Laut Döhler kündigte die NPD bereits an, beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen das Versammlungsverbot zu erheben. Anzunehmen sei, dass die Rechten wie in vergangenen Jahren nach Hess-Demo-Verboten weitergehen würden über das Verwaltungsgericht München bis hin zum Bundesverfassungsgericht, wo die Sache dann im Eilverfahren behandelt werde. Bekanntlich fanden die Heß-Märsche von 2001 bis 2005 in Wunsiedel statt, danach hielt das Verbot. Es sei auch diesmal möglich, dass die endgültige Entscheidung über den Gedenkmarsch der rechten Szene am Samstag erst am Freitagabend um 22 Uhr feststehe, so Döhler. Da man die eigene juristische Argumentation aber für lückenlos und schlüssig halte, habe man kein Problem damit.

Bereits genehmigt sind die am 14. November geplanten Gedenk-Aktionen der Stadt Wunsiedel, der Kirche und anderer gesellschaftlicher Gruppierungen am Marktplatz (wir berichteten). Es könnte passieren, dass auch die linke Szene kurzfristig eine Demonstration anmelde, so Döhler. Doch falls am Samstag tatsächlich drei Gruppierungen zu Kundgebungen nach Wunsiedel kämen, würden einige Hundertschaften Polizei bereit stehen.

    
    

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