zuletzt bearbeitet: 02.04.2008 18:27 Uhr
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Nach Ferienjob ein Strafverfahren
Rückforderung | In Familien, die nach den Regeln von Hartz IV leben müssen, lohnt sich die Ferienarbeit für Kinder nur bedingt. BundestagsabgeordnetePetra Ernstberger gibt zu: „Kaum nachvollziehbar“.
Wunsiedel – Florian T. (Namen sind der Redaktion bekannt) ist gerade einmal 16 Jahre alt, aber dass sich Leistung nicht immer lohnt, hat er schon schriftlich. Er kann es in den Schreiben nachlesen, die die „Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssuchende in der Region der Landkreise Wunsiedel und Tirschenreuth-Nord“ (Arge) seiner Mutter zugeschickt hat. Weil Florian im vergangenen August drei Wochen lang einen Ferienjob angetreten hatte, wird der ehemaligen Bankangestellten die Leistung nach dem Sozialgesetzbuch 2 (landläufig unter Hartz IV bekannt) um über 400 Euro gekürzt.
Für Sonja T. ist das fast genau ein halbes Monatseinkommen. Für sich und ihren Sohn erhält sich eine monatliche Leistung von rund 850 Euro. Davon muss sie ihre Miete bestreiten und die Ausgaben für ein altes Auto. Das möchte sie halten, so lange es geht, „weil man sonst gar keine Job-Aussichten mehr hat“.
Dabei hatte sich die alleinerziehende Sonja T. richtig gefreut, als ihr Sohn im Sommer 2007 erstmals einen Ferienjob fand und als Gymnasiast erstmals ins Arbeitsleben schnuppern konnte. Zum ersten Mal konnte er seine guten Englisch-Kenntnisse als Betreuer eines Jugend-Workshops nutzen. Vor allem aber: Zum ersten Mal konnte sich Florian ein bisschen etwas von dem leisten, was für seine Klassenkameraden selbstverständlich ist. Ein Paar angesagte Schuhe, eine Jacke – „eben das, was ich ihm sonst nie kaufen kann“, so Sonja T. Den Rest der 750 Euro für drei Wochen Arbeit legte der Schüler für den Führerschein zur Seite.
Selbstanzeige
Wochen später wuchsen bei Sonja T. die Zweifel, ob sie den Ferienjob bei der Arge hätte angeben müssen. Sie rief selbst in Marktredwitz an und bekam die bittere Auskunft, dass Florian die Hälfte seiner Stunden umsonst gearbeitet hatte. Nach den Regeln von Hartz IV ist der 16-Jährige nicht ein Schüler wie jeder andere, sondern Teil der „Bedarfsgemeinschaft“. Deshalb darf auch er nur 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Alles andere wird auf die monatliche Leistung angerechnet, die seine Mutter und er beziehen.
Die 52-jährige ehemalige Bankangestellte, die seit 2002 um die Rückkehr ins Berufsleben kämpft: „Daran habe ich wirklich nicht gedacht. Ich habe Florian einfach als meinen Sohn angesehen, nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft.“ Dieser Irrtum könnte sie noch teuer zu stehen kommen. Weil zwischen der Auszahlung des Lohns für den Ferienjob und ihrer Meldung über sechs Wochen vergangen waren, leitete die Leistungsabteilung der Arge gegen Sonja T. auch noch ein Ermittlungsverfahren ein – Ausgang unbekannt. Die Wunsiedlerin hofft nun, dass sie die über 400 Euro wenigstens in kleinen Raten zurückzahlen kann.
Drastische Folgen eines Ferienjobs, über den sich alle so gefreut hatten. Ihr Sohn habe nur den Kopf geschüttelt, sagt Sonja T. Wenn es um das Familieneinkommen gehe, sei er ohnehin sehr verschlossen.
Sicher ist, dass für alle seine Schulkameraden andere Regeln gelten. Für sie ist nicht maßgeblich, was sie im Ferienmonat verdienen. Das Einkommen wird auf die zwölf Monate des Jahres verteilt, so bleibt es zumeist auch steuerfrei. Für die meisten Schüler ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie die Einkünfte aus der Ferienarbeit für sich behalten dürfen – für eine schöne Reise oder eben als Eigenbeitrag für den Führerscheinerwerb.
Florian, der es sich nicht aussuchen konnte, muss nach den Regeln von Hartz IV leben. Wie Hans Plank, Leiter der Arge, in Marktredwitz erklärt, gilt für die Bedarfsgemeinschaften das „Zufluss-Prinzip“. Danach kommt es nur darauf an, was den Bedürftigen im jeweiligen Monat als Zusatzeinkommen zu geht – ohne Wenn und Aber. Merkwürdig, aber wahr: Wenn Florian Zeitungen austragen würde, dürfte er bis zu 1200 Euro im Jahr ohne Anrechnung behalten. Im Nachhinein betrachtet, wäre es vielleicht auch geschickt gewesen, wenn er seinen Ferienjob auf die Monate August und September verteilt hätte.
Selbst jene, die an den bekannten „Hartz IV“-Gesetzen mitgewirkt haben, halten so etwas nicht für gerecht. Es sei kaum nachvollziehbar, warum ein junger Mann, der einmalig im Jahr einen Ferienjob absolviert, gegenüber anderen schlechter gestellt sein soll, die über das Jahr verteilt ein (Zusatz-) Einkommen erzielen und ihr Einkommen „stückeln“ können, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Ernstberger, der die Frankenpost diesen Fall vorstellte.
Bundesregierung prüft
Ernstberger, die Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Faktion im Bundestag ist, teilte mit, dass sie bereits ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit, Kajo Wasserhövel, geführt habe. Die Abgeordnete: „Er hat mir zugesagt, den Fall auf seine Rechtmäßigkeit oder einen sich daraus ergebenden gesetzlichen Nachbesserungsbedarf zu prüfen“. Auf gut Deutsch: Es wird überprüft, ob das Sozialgesetzbuch in diesem Punkt geändert werden muss,
Sie könne sich allerdings nicht vorstellen, so die Bundestagsabgeordnete, dass der Marktredwitzer Arge nichts anderes übrig bleibe, als Sonja T. mit einem Verfahren zu überziehen, obwohl sie selbst die Nebeneinkünfte gemeldet habe.
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Abzockerstaatvon unbekannt am 08.04.2008 21:28Wissen wir nicht alle, wo wir leben? Egal, wo man hinsieht, in den seltensten Fällen lohnt sich in gewissen Situationen legale Arbeit nicht, verwundert es wen, wenn immer mehr in Grauzonen passiert? Meine Oma sagte immer : "Ehrlich währt am längsten" fraglich ist nur, ob Ehrlichkeit im heutigen Umfeld nicht negative Auswirkungen mit sich bringt... Und wenn Kinder von Arbeitslosen (deren Arbeitsplatz z.B. weggebrochen ist) damit bestraft werden, wenn sie schon ihr Leben sinnvoll und mit Arbeit und einem Nebenverdienst gestalten wollen, stellt sich auch hier die Frage: Was will denn unsere Gesellschaft? Das Jugendliche selbstverantwirtlich heranwachsen, indem sie einen Job (wenn auch nur für die Zeit der Ferien annehmen, oder will unsere Gesellschaft (Staat) es dann doch lieber, dass sich eben diese Jugendlichen eher sinnlos die "kanne" geben, weil durch ihre Arbeit die Eltern bestraft werden? |
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Ist doch alles korrekt!von wildehilde
(40) am 03.04.2008 23:01Wer hätte es anders erwartet, so sieht RECHT aus. Entweder du gehörst zu den oberen 10000 oder irgend ein Amt lutscht dir die Butter vom Brot runter, weil dein Kind 50 Cent auf der Strasse gefunden hat. Hätte irgendjemand in diesem Land etwas anderes erwartet? |
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