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Schädel-Hirn-Trauma nach Disco-Besuch

Gericht | Eine Schlägerei in Asch beschäftigt die Justiz in Wunsiedel.

Wunsiedel - Einfach war es jetzt für das Wunsiedler Amtsgericht nicht, Licht in das Dunkel einer brutalen Schlägerei zu bringen, die sich vor immerhin drei Jahren in einer Discothek im tschechischen Asch abgespielt hatte. Fest stand jedenfalls, dass ein 39 Jahre alter Kraftfahrer aus Hof, der mit seiner damals 17-jährigen ukrainischen Freundin in dem Lokal war, einiges abbekommen hatte, ohne eigentlich zu wissen, warum. Ein Arzt attestierte ihm am Tag danach ein Schädel-Hirn-Trauma sowie zahlreiche Hämatome am Kopf und Oberkörper, die eindeutig von Fußtritten herrührten. Der Mann erstattete bei der Hofer Polizei Strafanzeige.

Vor dem Strafrichter des Wunsiedler Amtsgerichts wurde der Vorfall der damaligen Nacht vom 31. März 2007 in einer Ascher Disco noch einmal aufgerollt - wobei es sich wieder einmal zeigte, dass Leute, die am gleichen Ort sind, nicht immer das gleiche wahrnehmen. Fest steht nur, dass der Hofer Kraftfahrer an jenem Abend mit seiner 17 Jahre alten Freundin, sie wohnte in Asch, einen Zug durch mehrere Discos in Eger und Asch machte. Es war schon nach Mitternacht, als die beiden in das Tanzlokal nach Asch kamen. Fest steht auch, dass im gleichen Lokal auch der türkischstämmige Maurer aus Selb mit einem 35 Jahre alten türkischen Freund war. Es war ein hoher türkischer Feiertag, und so wurde erst in der muslimischen Gemeinde gefeiert, dann in der Disco in Asch. Strenggläubig allerdings, wie der Arbeiter beteuerte. Als gläubiger Moslem trinke er keinen Alkohol.

Schwierige Ermittlungen

Nun saßen die beiden vor dem Amtsrichter. In der Anklage war die Rede von vorsätzlicher Körperverletzung. Warum es so lange gedauert hat, bis es zur Verhandlung kam, lag zum einen an schwierigen Ermittlungen in Tschechien und zum anderen an der Tatsache, dass sowohl der Fernfahrer als auch seine ukrainische Freundin damals viel unterwegs waren.

Die Vernehmung der Angeklagten und der Zeugen ergab ein völlig gegensätzliches Bild. Beim Leben seiner Kinder schwor der angeklagte Arbeiter aus Schönwald, dass er zwar in der Disco war, aber mit der Schlägerei nicht im Mindesten etwas zu tun hatte. Und der Hauptangeklagte, der den am Boden liegenden Hofer mit Füßen getreten haben soll, beteuerte ebenfalls, er habe damit nichts zu tun. Ein Zeuge aus Selb bestätigte zumindest dem Schönwalder, dass er den ganzen Abend über mit ihm am Tisch gesessen sei.

Dagegen sagte der Fernfahrer aus, dass er trotz Getümmels deutlich gesehen habe, wer ihn getreten habe, als er am Boden lag, nämlich der Maurer, der übrigens vorher ein Verhältnis mit der ukrainischen Freundin gehabt habe. Und das bestätigte auch die als Zeugin vorgeladene junge Frau aus Asch. Ihr Ex-Freund, sagte sie ohne Zögern, habe ihren damaligen Freund, den Kraftfahrer, mit Füßen getreten, als er am Boden lag. Sie hatte übrigens auch bei den polizeilichen Ermittlungen geholfen, indem sie ein Foto des Maurers für die Ermittlungsakten beisteuerte.

Richter hat keinen Zweifel

Der Staatsanwalt hielt die Beweislage wegen der unterschiedlichen Zeugenaussagen für ungenügend und plädierte auf Freispruch. Der Verteidiger der beiden Angeklagten konnte dem nur zustimmen. Anders Richter Roland Kastner, der keine Zweifel an der Aussage des Geschädigten und der Zeugin hatte. Er verurteilte den Maurer wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 900 Euro. Der Mitangeklagte aus Schönwald wurde freigesprochen. H. S.

    
    

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