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"Die Kosten muss der Aktive übernehmen"

Führerschein | Die Feuerwehren sind mit der Regelung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zufrieden. Für Frank Müller ist dies wichtig, alle Hindernisse seien damit aber nicht beseitigt.
  • fpha_hawe_schein_110310 Ohne entsprechende Ausbildung darf sich niemand in ein Feuerwehrfahrzeug setzen, das gilt auch nach der neuen Führerscheinregelung. Foto: Archiv
     
  • fpha_hawe_mueller_110310 Frank Müller, Feuerwehr Landkreis Hof
     
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Herr Müller, warum ist die Aufwertung der bestehenden Führerscheinregelung wichtig für die Feuerwehr? Gab es vorher Engpässe bei der Regelung bis 4,7 Tonnen?

Besitzer von alten Auto-Führerscheinen der Klasse 3 dürfen Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen fahren, und dies ohne weitere Ausbildung. Nach der Umstellung auf EU-Recht war dies leider nicht mehr möglich. Von da an durfte man mit dem Auto-Führerschein nur noch Fahrzeuge bis zu 3,49 Tonnen fahren. Von 3,49 bis 7,5 Tonnen ist nun ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Aber gerade in kleineren Feuerwehren sind häufig Tragkraftspritzenfahrzeuge zu finden, die auf Kleintransportern aufgebaut werden. Die Fahrgestelle sind nun schwerer geworden, sodass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine entsprechenden Fahrzeuge mehr unter 3,5 Tonnen anbieten können. Und somit besteht das Problem, dass häufig jüngere Kameraden die Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Aktuell kommt es noch zu keinen Engpässen bei den Fahrern. Jedoch nimmt die Zahl der Kameraden mit altem 3er immer mehr ab.

Wie war die Situation vor der Einführung des Feuerwehrführerscheins? Wer fuhr die größeren Fahrzeuge, gab es genügend qualifizierte Leute?

Für das Führen der Großfahrzeuge wird ein Laster-Führerschein der Klasse C beziehungsweise CE benötigt. Das war schon immer so. Diese Fahrzeuge sind meist deutlich schwerer als 7,5 Tonnen. Auf diese Fahrzeuge hat der Feuerwehr-Führerschein auch keinen Einfluss. Aber auch hier haben die Feuerwehren mit Problemen zu kämpfen. Früher war es häufiger möglich, im Rahmen des Grundwehrdienstes den Laster-Führerschein bei der Bundeswehr zu erwerben. Von dieser Möglichkeit profitieren noch heute viele. Durch die Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes ist es nun kaum mehr möglich, diesen Führerschein bei der Bundeswehr zu machen. Auch hier versuchen die Feuerwehren gemeinsam mit den Kommunen entgegenzusteuern. In Bad Steben zum Beispiel unterstützt die Marktgemeinde die Aktiven finanziell bei der Führerscheinausbildung. Die Aktiven verpflichten sich im Gegenzug dazu Dienst in der Feuerwehr zu leisten.

Wie lange dauert es, den Führerschein zu machen und mit welchen Kosten ist das verbunden?

Die Regelung für den Feuerwehrführerschein ist noch relativ frisch. Auf Landesebene werden gerade Richtlinien erarbeitet. Daher kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur Dauer der Ausbildung machen. Der Führerschein bis 4,75 Tonnen kostet weder den Fahrschüler noch die Kommune etwas. Der Führerschein bis 7,5 Tonnen würde mit zirka 600 bis 800 Euro zu Buche schlagen. Die Kosten muss grundsätzlich der Aktive übernehmen. Die Feuerwehr an sich ist eine Einrichtung der Gemeinde und verfügt somit nur über ein sehr kleines Budget, das fast ausschließlich zur Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen verwendet wird. Teilweise gibt es bereits Gemeinden, die die Kosten für die Führerscheinausbildung zum Teil übernehmen.

Gibt es Unterschiede in der Ausbildung zwischen 4,7 Tonnen und 7,5 Tonnen?

Der große Unterschied liegt aktuell bei den Ausbildern. Bis 4,75 Tonnen kann ein Ausbilder der Feuerwehr die Ausbildung selbst übernehmen und die Prüfung abnehmen. Über 4,75 Tonnen muss die Ausbildung bei einer Fahrschule erfolgen und die Prüfung von einem TÜV-Prüfer abgenommen werden.

Kann man auch privat den Führerschein nutzen? Gibt es Möglichkeiten, den Führerschein privat zu nutzen?

Die beiden Führerscheine sind rein für den dienstlichen Gebrauch in der Feuerwehr vorgesehen. Bei den Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gibt es aber die Möglichkeit, den Feuerwehrführerschein nach zwei Jahren in den normalen Führerschein umschreiben zu lassen.

Wird diese neue Möglichkeit von den Feuerwehren schon angenommen und umgesetzt?

Aktuell sind wir noch dabei, die Ausbildungskonzepte zu erarbeiten. Wir gehen jedoch davon aus, dass die ersten Lehrgänge im Lauf des Jahres durchgeführt werden. Die Verantwortlichen der Feuerwehren sehen hier auch ihre große Verantwortung, die Ausbildung fundiert zu gestalten. Das Ausbildungskonzept soll bayernweit einheitlich sein und wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Das Gespräch führte
Franziska Schneider

    
    

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