zuletzt bearbeitet: 27.04.2011 12:58 Uhr
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Externe Prüflinge in Ahornberg müssen nun zahlen
Hof - Die kommunale Fachakademie für Sozialpädagogik in Ahornberg erhebt in Zukunft eine Prüfungsgebühr für externe Prüflinge. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am Montag einstimmig beschlossen. Diese beträgt 800 Euro. Die Gebühr orientiert sich an jener der privaten Fachakademie für Sozialpädagogik in Hof. Auch dort zahlen externe Prüflinge 800 Euro.
Bisher konnten externe Prüflinge in Ahornberg kostenfrei ihre Prüfung ablegen. Das ändert sich nun, weil die Fachakademie in Ahornberg seitens der Regierung von Oberfranken aufgefordert wurde, die Absolventen der neu gegründeten privaten Fachakademie für Sozialpädagogik in Coburg als externe Prüflinge zu prüfen. Erst nach der staatlichen Anerkennung, das ist frühestens nach zwei Jahren, kann diese neugegründete Coburger Fachakademie eigene Abschlussprüfungen durchführen, hieß es.
Das hat zur Folge, dass für die Studienjahrgänge 2009/2010 und 2010/2011 mit einer vermehrten Anzahl von externen Prüflingen zu rechnen ist. Aktuell liegen laut Mitteilung aus Ahornberg bereits Anmeldungen von 16 externen Absolventen für die Prüfung vor.
Die Prüfungsgebühr wurde laut der Sitzungsvorlage damit begründet, dass aufgrund der zusätzlichen Prüflinge und der damit verbundenen Mehrarbeit für das Kollegium und die Schulverwaltung "ein nicht unerheblich höherer Zeitaufwand entsteht". Wie es in der Vorlage weiter heißt, sei die Fachakademie in Ahornberg neben der Fachakademie in Deggendorf bisher die einzige kommunale Akademie gewesen, die keine Prüfungsgebühr für andere Bewerber erhoben hat.
Die Schüler der Fachakademie in Ahornberg haben zudem die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen. Werden künftig beide Prüfungen in einem Prüfungsjahr abgelegt, werde keine gesonderte Gebühr erhoben, sondern es bleibe bei der Gebühr von 800 Euro.
Sollte, was möglich ist, die Ergänzungsprüfung gesondert abgelegt werden, werden für den Prüfling 130 Euro fällig.
Der Kreistag änderte nicht nur die Satzung, sondern beschloss - ebenfalls einstimmig - auch die dazu notwendige Gebührensatzung. ts-r
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