zuletzt bearbeitet: 09.02.2010 22:58 Uhr
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Großvater zwingt Enkelinnen zum Sex
Gericht | Weil er sich an minderjährigen Mädchen vergangen hat, muss ein 76-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Seine mangelnde Einsicht gerät ihm am Ende beim Urteil zum Verhängnis.
Kulmbach/Bayreuth - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 48 Fällen hat das Landgericht in Bayreuth am Dienstag einen 76 Jahre alten Rentner zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann aus dem Altmühltal jahrelang an zwei seiner Enkelinnen vergangen hatte. Zu den Übergriffen kam es sowohl im Haus des Mannes als auch im Elternhaus der Mädchen im südlichen Bayreuther Landkreis.
Opfer erstatten Anzeige
Die Taten waren aufgeflogen als die heute erwachsenen Opfer Anzeige erstatteten. Sie wollten damit andere Enkelinnen, die noch heute im Haus des Mannes wohnen, vor dem gleichen Schicksal bewahren.
Im Zentrum der Übergriffe des Mannes stand die heute 21 Jahre alte Enkelin, die eine besonders enge Beziehung zu ihrem Großvater hatte und ihn regelrecht anhimmelte. Das habe sich der Angeklagte zu nutze gemacht, sagte der vorsitzende Richter Michael Eckstein. Nach Ansicht des Gerichts war es noch deutlich vor dem Kommunionsalter zu ersten Missbrauchsfällen gekommen, der Schwerpunkt habe zwischen dem zehnten und 14. Lebensjahr gelegen. Die heute 21-Jährige leidet noch immer massiv unter den Folgen der Tat, was sich einem behandelnden Therapeuten zufolge in Depressionen, Selbstverletzungen und Schlafstörungen äußert.
Schwer zu Lasten des Mannes, dessen Ehefrau vor einigen Jahren verstorben war, hielt es das Gericht, dass er sämtliche Chancen, ein lupenreines Geständnis abzulegen, leichtfertig verspielt hatte. Letztlich hatte der Mann die Taten zwar zugegeben, er war während der zweitägigen Verhandlung aber stets bemüht, das Geschehene herunterzuspielen oder in einem für ihn günstigeren Licht erscheinen zu lassen.
Mal will er das Mädchen nur zufällig berührt, ein anderes Mal wegen eines Rückenleidens massiert haben. Nur kleinlaut räumte er letztlich auf entsprechende Vorhaltungen des Gerichts ein, dass er sich auch mit sexuellen Absichten den Mädchen genähert habe. Der vorsitzende Richter gab dem Rentner deshalb mit auf den Weg, sich im Gefängnis um eine Sexualtherapie zu kümmern, da er sonst keine Haftvergünstigung erhalten werde und die kompletten drei Jahre hinter Gittern absitzen muss.
Schwiegertochter überrascht
Noch am Morgen des zweiten Verhandlungstages zeigte sich die als Zeugin geladene Lebensgefährtin eines Sohnes des Angeklagten, die mit drei kleinen Mädchen und dem Angeklagten unter einem Dach wohnt, sichtlich überrascht von den Vorfällen.
Ihr gegenüber hatte er die Vorwürfe stets abgestritten. Er habe sich stets liebevoll um die Kinder gekümmert und sei über die Anzeige recht verärgert gewesen, sagte die Frau.
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Warum nicht gleich Kopf abhacken?von unbekannt am 11.02.2010 23:23Der Hinweis "nur drei Jahre" ist mal wieder miefiger fränkischer Stammtisch. Am liebsten Kopf abhacken, oder? Diese primitiven Parolen sollten hier keinen Platz finden. Wir leben in einem Rechtsstaat und Gerichtsurteile gehören entweder anerkannt oder die nächste Instanz überprüft. Alles andere ist ziemlich primitiv. |
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