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Pädophiler kommt mit Bewährungsstrafe davon

Gericht | Trotz Vorstrafe muss ein Grapscher nicht ins Gefängnis.
Von Manfred Scherer

Kulmbach/BayreuthEin wegen Kindesmissbrauchs verurteilter 34-jähriger Pädophiler aus dem Landkreis Kulmbach hat es in seinem Berufungsprozess vor dem Landgericht Bayreuth erreicht, dass seine einjährige Haftstrafe aus der ersten Instanz zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er dem zur Tatzeit zehnjährigen Opfer weitere 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen will. Überdies hat der 34-Jährige sich nach Ansicht der Richter ernsthaft um Therapie bemüht.

Das Kulmbacher Jugendschöffengericht hatte den 34-Jährigen Ende Oktober vergangenen Jahres schuldig gesprochen und dabei acht Fälle des Missbrauchs vorläufig eingestellt. Opfer der Pädophilen war im Dezember 2006 ein zehnjähriger Bub geworden, der mit seinen Eltern zu Besuch bei den Vermietern des Angeklagten gewesen war. Als die Eltern des Buben und ihre Gastgeber abends in ein Lokal ausgehen wollten, bot der Angeklagte an, auf den Zehnjährigen aufzupassen. Und das, obwohl der Mann wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Jungen im Jahr 2003 vorgeahndet und mit einer eineinhalbjährigen Vorstrafe unter Bewährung stand.

Um Therapie bemüht

Der Angeklagte sagte auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden Michael Eckstein, wieso er es nicht abgelehnt habe, auf den Buben aufzupassen: „Ich dachte, ich hätte mich unter Kontrolle.“

Dem war nicht so, wie aus dem Geständnis des Mannes hervor ging: Beim gemeinsamen Computerspielen mit dem Buben setzte der sich bei dem Angeklagten auf den Schoß. Der Angeklagte gestand, den Buben erst am Rücken gestreichelt und später über der Hose am Geschlechtsteil befummelt zu haben. Als das Kind sagte, er solle aufhören, tat er dies.

Als der Vater des Buben von den Übergriffen erfuhr, gab es Prügel für den Angeklagten und einen psychischen Absturz, der in einen Suizidversuch mündete.

Dass der Angeklagte sich unter dem Druck des erstinstanzlichen Urteils ernsthaft um Therapie bemüht habe, bestätigte ein Gutachter, so dass das Landgericht, wie auch Verteidiger Andreas Angerer, eine positive Sozialprognose bejahte. Staatsanwalt Frank Thomas hatte gegen eine Bewährung plädiert.

    
    

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Die neuesten Kommentare

Dieses Stammtischgequatsche hier ...

von unbekannt am 11.02.2009 22:30
... geht einem schon ganz schön auf die Nerven. Dieserlei "Schwanz-ab" -Gerede hatten wir vor 70 Jahren schon mal! In einem Rechtsstaat lebend hat man bitte das ausgewogene Urteil eines Gerichtes zu akzeptieren. Alles andere outet den Schreier als Dumpfbacke!
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Wo gibt es die ????

von unbekannt am 07.02.2009 11:21
Ja diese leute sind ja krank.Ich selber habe das volle program der Justiz zum spueren bekommen obwohl ich auch ueber jahre hinweck als Polytoximan gegolten habe,fuer mich gab es keine gnade ich verstehe das alles nicht wo ist da die gerechtigkeit denn ???
(0)

Gerechtigkeit !!!!!!!!!!!!!!!!!

von bella w (39) am 07.02.2009 11:02
Ist das noch normal der Mann gehört sich weggesperrt, was soll das! Was ist das für Gerechtigkeit.Wer kann bestätigen dass der Jenige nicht rückfällig wird.Einsperren ist die einzige Möglichkeit, und nicht Bewährung oder Therapie.Wenn man nachdenkt wieviel die Therapie kostet und wer kann dann es garantieren, dass der jenige dann nicht mehr rückfällig wird.Sorry aber ich bekomme dicken Hals wenn ich sowas lese.
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