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Gericht | Ein junger Kulmbacher betätigtesich als Hacker. Weil ihm das Gericht aber nur einen Betrugsfall nachweisen kann, kommt der 22-Jährige mit einervergleichsweise milden Strafe davon.
Von Gerd Emich

Kulmbach - Ein schwieriger Kandidat saß am Mittwoch als Angeklagter beim Jugendschöffengericht. Der inzwischen 22-jährige Kulmbacher ist für Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner kein Unbekannter und hat in den vergangenen Jahren bereits fünf Verurteilungen gesammelt. Ohne Schulabschluss und bis vor kurzem ohne berufliche Perspektive beweist der junge Mann auf einem anderen Gebiet allerdings professionelle Fähigkeiten: als "Hacker" im Internet.

Nach Strafanzeigen aus dem ganzen Bundesgebiet war die Polizei vor etwa eineinhalb Jahren dem Kulmbacher auf die Schliche gekommen. Über fremde Internetadressen und mit fremden Kreditkartendaten soll er laut Anklage unter anderem Waren bestellt, bei E-Bay zur Versteigerung angeboten und Homepages manipuliert haben.

Der 22-Jährige war sich offensichtlich aber recht sicher, dass er seine Spuren im Netz erfolgreich verschleiert hat. In der Gerichtsverhandlung wollte er sich daher zu den Vorwürfen nicht äußern. In Chatrooms, so hatte Staatsanwalt Michael Hoffmann ermittelt, gibt er sich allerdings auskunftsfreudiger, prahlt mit seinen Fähigkeiten als Hacker. Wie man zum Beispiel Passwörter fischt, Kreditkartendaten klaut oder Geschäfte auf Kosten anderer macht.

Rätselraten um Homepage mit Hakenkreuzen

Wegen der recht komplizierten Materie hatte sich das Gericht auf einen langen Prozess eingestellt, nachdem der junge Mann zu allen Anklagen schwieg. "Wenn es sein muss, setze ich mich den ganzen Sommer lang hin und weise ihnen jeden einzelnen Fall nach", kündigte der Staatsanwalt an. Etwa, dass der Kulmbacher 500 Euro vom Konto eines Dritten für eigene Zwecke abgezweigt, eine Homepage mit Hakenkreuzen ins Netz gestellt oder die Seiten eines Vereins aus eigenen Stücken mit fremdenfeindlichen Schmähtexten ergänzt haben soll.

Der vorsitzende Richter Christoph Berner machte dem 22-Jährigen klar, dass er bei einem Nachweis seiner Schuld ohne Geständnis mit einer längeren Jugendstrafe rechnen müsse. Dann wäre seine erst vor wenigen Monaten begonnene Ausbildung wohl schon wieder am Ende, mit entsprechenden Folgen auch für seine Partnerin und die beiden gemeinsamen kleinen Kinder.

Nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt Ralph Pittroff zeigte der Angeklagte dann zumindest eine gewisse Kooperationsbereitschaft. Er gab zu, im Sommer 2008 ein Laptop auf fremde Rechnung gekauft zu haben. "Das war aber nicht meine Idee, sondern die einer Internetbekanntschaft aus Österreich. Ihm habe ich das Gerät weitergegeben und dafür 200 Euro bekommen. Woher er die Kreditkartendaten hatte, weiß ich nicht", beteuerte der 22-Jährige.

Empfang des Pakets an der Haustür quittiert

Diese Tat hätte ihm das Gericht allerdings ohne großen Aufwand nachweisen können. An der Haustür hatte er den Empfang des Gerätepakets eigenhändig quittiert, offensichtlich ein kleiner Fehler trotz aller Cleverness beim sonstigen Vorgehen. Die übrigen Anklagepunkte wurden am Mittwoch fallen gelassen, da der weitere Ermittlungsaufwand zu groß gewesen wäre und der Kulmbacher nach seinem Geständnis ja ohnehin verurteilt wird.

Weil sich der junge Mann nach Einschätzung des Gerichts inzwischen positiv entwickelt hat, fiel die Strafe insgesamt recht mild aus. Wegen Betrugs wurde er zu einem zweiwöchigen Arrest und Zahlung von 800 Euro an die Caritas verurteilt.

In das Urteil wurde eine frühere noch offene Strafe wegen Betrugs mit eingerechnet. Damals hatte der Kulmbacher nach einer Versteigerung im Internet nur leere Verpackungen an die Käufer geschickt. Wegen einer ähnlichen Geschichte blüht ihm ein weiteres Verfahren, allerdings ohne den Bonus, noch als Jugendlicher behandelt zu werden.

    
    

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Die neuesten Kommentare

22 Jahre

von unbekannt am 12.03.2010 20:18
Das Urteil ist mild, aber der Richter hat auch berücksichtigt, dass der junge Mann Vater zweier Kinder ist, und nun eine Ausbildung macht. Vielleicht fruchtet es ja, und er wird einsichtig.

Wenn die Strafe härter gewesen wäre, würde er alles verlieren. Und jemand, der nichts mehr hat, hat auch keine Hemmschwellen mehr.

Also wird der Richter wohl der Meinung gewesen sein, dem jungspund eine letzte Chance zu geben, und nicht ein Problem für die Zukunft zu schaffen.

Er hat ohnehin genug Ärger, denn er ist jetzt vorbestraft, und das sein Leben lang.
(0)

Bagatelle

von grufti am 12.03.2010 11:51
hi Bobby
Ich bin voll deiner Meinung,ein Wiederholungstäter verdient kein so
mildes Urteil.
(0)

Bagatelle

von bobby m (39) am 12.03.2010 11:35
Das Urteil klingt ja fast so als ob es sich um eine Bagatelle handelt.

Ich halte die Strafe für viel zu milde, positive Entwicklung hin oder her. Der wird sowas wieder machen, da 800€ und 2 Wochen Arrest ja eher ein Witz sind. Das hat der in 3 Wochen wieder vergessen und da es ja leicht verdientes Geld ist, wird er es wieder tun. (Meine Meinung, die nicht zwingend stimmen muß)
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