zuletzt bearbeitet: 23.01.2008 20:29 Uhr
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Schischa-Bar in letzten Zügen
Wasserpfeifen-Lokal in der Sutte leidet besonders unter dem Nichtraucherschutzgesetz
Kulmbach – Die Betreiber von Schischa-Bars stellt das Rauchverbot seit 1. Januar vor große Probleme. Nicht jeder hat einen „abgrenzbaren Raucherraum“. Und vor der Tür ist es nun mal unmöglich, bei einer Wasserpfeife zu chillen. Für die „Flower Shisha Bar“ in Kulmbach könnte das Rauchverbot existenzgefährdende Konsequenzen haben.
In der Sutte prangt ein beleuchtetes Schild: „Flower Shisha Bar, täglich geöffnet ab 18 Uhr.“ Tritt der erwartungsvolle Gast ein, wird ihm schnell beschieden, dass das Rauchen einer arabischen Wasserpfeife, der Schischa, hier leider behördlich untersagt sei. Ein Einfall von Karl Valentin? Nein, erklärt Pächterin Seda Atasoy: „Unsere Bar gilt als Gaststätte und fällt somit unter das Gesundheitsschutzgesetz. Deshalb müssen auch wir uns seit Jahresbeginn an das Rauchverbot halten.“ Eine Maßnahme, die für das Lokal existenzbedrohend ist, „denn während normale Lokale den Rückgang beim Umsatz leichter auffangen können, leben wir vor allem von den Wasserpfeifen.“ Verständnis hat Seda Atasoy für die konsequente Auslegung des Rauchverbots wenig. „Da wir keine Speisen anbieten und daher niemanden belästigen, können wir das nicht nachvollziehen.“ Die Konsequenzen sind spürbar: Von Gästen ist weit und breit keine Spur.
Die junge Pächterin kam vor 15 Jahren aus der Türkei nach Neuenmarkt-Wirsberg. Das Lokal betreibt sie mit ihrem Mann. 20 000 Euro haben sie in ihre Bar gesteckt, die am 8. Dezember eröffnet hat und damit nur ein paar Wochen, bevor das Rauchverbot in Kraft trat. Die sechswöchige Karenzzeit, in der nur formlose Verwarnungen ausgesprochen werden, wollen die beiden nicht ausnutzen: „Wir möchten als Neulinge in der Gastronomieszene bei den Behörden nicht gleich negativ auffallen“
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, das Rauchverbot zu umgehen. Eine davon ist, einen Nebenraum für Raucher abzutrennen – allerdings nicht in Bayern. Der Nichtraucherraum „muss größer sein als der Raum für Raucher“, so die Regelung. Die Abgrenzung muss fest sein, ein Vorhang reicht nicht. In der Flower Bar ist eine solche Teilung nicht möglich, und sie macht auch keinen Sinn.
Raucher einfach vor die Tür ins Freie zu schicken, wäre gleichfalls absurd: Wasserpfeifen müssen auf festem Untergrund stehen. Oft rauchen mehrere Leute an einer Pfeife, eine Füllung aufzuschmauchen dauert eine Stunde. Die ganze Kultur des Chillens mit der Wasserpfeife funktioniert nun mal nicht draußen vor der Tür.
Jetzt will die Pächterin versuchen, einen Klub einzurichten, da das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften erlaubt ist. Dies sei aber nur eine kleine Hoffnung, da sich ihr Lokal in der kurzen Zeit seines Bestehens noch keine Stammkundschaft erwerben konnte. Zudem halte es Sedan Atasoy für nicht unbedenklich, ein Gesetz offensichtlich zu umgehen.
Bayern erklärt den Gesundheitsschutz als oberstes Prinzip und leitet unter dem Gebot des Gleichheitsgrundsatzes ausnahmslos ab. England und Frankreich dagegen sehen ein kulturelles Ritual bedroht und erlauben trotz des allgemeinen Rauchverbots in Gaststätten den Gebrauch der Schischa. Durch die zeitlich ausgedehntere Beschäftigung mit fremden Kulturen haben sich andere Nationen eine vielleicht andere Sichtweite geschaffen.
Hustend und niesend steht derweil Sedas Mann vor dem Lokal: „Die Zigarette ist mein Laster und die darf ich nur vor der Türe rauchen.“ Und so hat das Rauchverbot seine erste unmittelbare Wirkung entfacht. Seit ein paar Tagen hat der Pächter der Wasserpfeifen-Bar eine Erkältung weg. Es wird nicht die letzte sein . . .
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