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Allerletzte Chance für den jungen Betrüger

Helmbrechts - Nahezu um Kopf und Kragen ist es vor dem Schöffengericht Hof unter Vorsitz von Strafrichterin Ulrike Varga für einen Angeklagten gegangen. Der vorbestrafte Mann wohnt seit 1989 in Helmbrechts und ist in den vergangenen fünf Jahren nicht weniger als fünf Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Geldstrafen, Arrest und eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren waren die Folge.

All das hielt den spielsüchtigen, auf zu großem Fuß lebenden Mann nicht ab, weitere Straftaten zu begehen - und das in der Bewährungszeit. Oberstaatsanwalt Peter Glocker warf ihm in zwei Anklagen gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen und Veruntreuung beziehungsweise Unterschlagung in einem Fall vor.

In einem relativ kurzen Zeitraum schädigte der junge Mann, dessen Konto bei einer Helmbrechtser Bank nicht gedeckt war, per EC-Karte zwei Hofer Firmen mit insgesamt über 4500 Euro. Herausragend war der "Kauf" eines Laptops und eines Fernsehers.

Durch Veräußerung eines Teils der Ware hatte der junge Mann seinen Lebensstil aufrechterhalten und seiner Automaten-Spielleidenschaft frönen wollen. Letztere brachte hohe Verluste ein. Wegen Bewährungsversagens wurde der Helmbrechtser 2008 für zwölf Tage inhaftiert.

Voll und ganz räumte er diese Vergehen ein. Um Wiedergutmachung bemühe er sich, sagte er.

Etwas anders lag der zweite Fall, wobei es sich um eine Unterschlagung von 5109 Euro handelte. Tatzeit war die Weihnachtszeit des letzten Jahres. Als Paketfahrer war der junge Mann berechtigt, von Kunden Bargeld entgegenzunehmen. Eine Summe war denn wohl doch zu verlockend. In seiner Wohnung versteckte er das Geld in einem Plüschtier und einem CD-Player.

Angeblich verloren

Zunächst blieb er sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch bei der Polizei dabei, dass er das Geld bei der Kurierfahrt verloren habe. Suchaktionen blieben erfolglos. Nicht jedoch das Misstrauen des Chefs. Die ganze Summe konnte sichergestellt werden. Verteidiger Walter Bagnoli wies daher auf die Kooperation seines Mandanten hin.

Nicht weniger als sechs Zeugen bestätigten den Sachverhalt beider Anzeigen. Ein Gutachter referierte über den Sinn einer stationären Therapie, zu der sich der Angeklagte bereiterklärt hatte. Fazit: Eine stationäre Unterbringung ist nicht erforderlich.

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung beantragte der Ankläger. Die Taten seien in offener Bewährung geschehen und in einem relativ kurzen Zeitraum. Weitere Straftaten könnten nur durch Gefängnis verhindert werden. Rechtsanwalt Bagnoli plädierte für eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant zeige Reue, Bereitschaft zur Wiedergutmachung und Therapiewilligkeit. Eine erneute Bewährung könne mehr helfen als eine längere Haft.

Strafrichterin Ulrike Varga machte sich mit ihren Schöffen die Urteilsfindung nicht leicht. Bei der Bewertung der Vergehen und der Haftdauer folgte sie dem Antrag des Oberstaatsanwalts. Entscheidend jedoch für den Angeklagten ist: Die Haft wird noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

Langzeittherapie

Die Auflagen sind immens: Bewährungshelfer, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, stationäre Langzeittherapie.

Dass dieses Urteil eine allerletzte Chance bedeutet, war schließlich auch dem Angeklagten klar. L. W.

    
    

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