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Ermittlungen gegen zwei Geistliche abgeschlossen

  • Kirche Die Missbrauchsfälle in der Kirche werden derzeit aufgearbeitet.
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Hof – Die Ermittlungen gegen zwei Pfarrer aus dem Bereich Hof wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch sind abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Hof gestern mitteilte, sind die Geschehnisse bereits verjährt und können somit nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.

Einem ehemaligen Oberkirchenrat aus Hof wurde, wie ausführlich berichtet, zur Last gelegt, von Sommer/Herbst 1964 bis Juli 1965 sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. „Hinsichtlich dieser Taten ist spätestens im Juli 1979 Verfolgungsverjährung eingetreten“, erklärte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt.
Verjährungsfristen, betonte Schmitt weiter, errechneten sich aus dem Alter des Opfers. Die Fristen ruhten bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Dann beginne eine zehnjährige Verjährungszeit zu laufen. Wenn erst nach dieser Zeit Vorwürfe laut würden, könne keine Anklage erhoben werden. Dies sei im Fall des ehemaligen Oberkirchenrats so, aber auch im anderen Fall, dem eines Pfarrers aus dem Landkreis Hof. „Diese Anschuldigungen sind ja erst im Frühjahr 2010 offenbar geworden.“

Große Wogen hatte vor allem der zweite Fall geschlagen. Dem Pfarrer aus Sparneck war vorgeworfen worden, von Mitte 1983 bis 1985 sexuelle Handlungen an einem Mädchen vorgenommen zu haben. Der Pfarrer war von der Landeskirche suspendiert worden – wogegen die Gemeinde protestiert hatte. Strafrechtlich gesehen sind die Vorwürfe gegen den Pfarrer ebenfalls verjährt: Spätestens seit 1999, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Davon völlig unabhängig sind jedoch disziplinarrechtliche Maßnahmen. Regionalbischöfin Dr. Dorothee Greiner wurde nicht von der Mitteilung der Staatsanwaltschaft überrascht: „Das war zu erwarten. Das habe ich auch so bei der Gemeindeversammlung in Sparneck gesagt.“

Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungen vom Tisch seien, „bleibt klar, dass wir unser Ermittlungsverfahren weiter durchführen“, erklärte Greiner. Schließlich müsse geklärt werden, ob der Dienst des Pfarrers „in grundsätzlicher Weise berührt ist“ und sich damit auch heute noch Konsequenzen ergeben könnten. Die Regionalbischöfin betonte, dass die Ermittlungen im Falle des Sparnecker Pfarrers „rasch, zügig und faktisch abgeschlossen“ würden. Dieser könne nun sein Recht auf Stellungnahme wahrnehmen. Im Juli würde der Ermittlungsbericht an den Landeskirchenrat gehen. Der übliche weitere Weg wäre dann, dass dieser den Bericht an die einleitende Stelle und zur Weiterleitung an die Disziplinarkammer weiterreiche. Deren Vorsitzender sei ein staatlicher Richter.
Auch die Vorwürfe gegen den ehemaligen Oberkirchenrat würden natürlich weiterverfolgt, betonte die Landesbischöfin. Doch diese Ermittlungen seien noch nicht so weit. Dr. Dorothea Greiner: „Hier besteht noch Klärungsbedarf.“
    
    

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»Alle 8 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

Lasst die Vergangenheit ruhen

von unbekannt am 23.09.2010 21:10
warum muss das alles nach so vielen Jahren noch so breit getreten werden? Niemand wollte bisher etwas davon wissen, noch nicht einmal die "Opfer". Niemand hat bisher Anzeige erstattet, warum wohl? Lasst es einfach ruhen!
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@kopfschmerz

von unbekannt am 23.09.2010 23:03
Mit welchem Interesse kann man(n) so eine Meinung vertreten? Jetzt schmerzt mir auch der Kopf!
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Im Interesse

von unbekannt am 24.09.2010 09:57
aller Beteiligten! Dürfen Pfarrer keine Fehler machen? Ich spreche hier nur von dem Fall des sparnecker Pfarrers! Es ist verjährt, jeder wusste das damals, warum also jetzt? Natürlich ist es nach dem Gesetz nicht erlaubt, das ist keine Frage, aber ein wenig Vertändnis kann man für alle Menschen haben!
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Gute Idee

von Heimatliebe am 17.06.2010 15:13
llechwedd hat recht. Wir geben den Kirchen das in füher Zeit sich zum großen Teil rechtswidrig angeeignete Eigentum zurück. /.../

genauso sind frühere Religionen auch schon verschwunden (weil es keinen mehr gab, der an sie bzw. den durch sie vertretenen Schöpfer, Gott, o.ä. glaubte). Und das Schöne daran ist: Die Welt ist nicht untergegangen, sondern dreht sich munter weiter mit der parasitären Menschheit an Bord.

Ihr Kommentar wurde gekürzt. Die Online-Redaktion.
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Vielleicht sollte man mal ernsthaft ....

von llechwedd am 09.06.2010 11:47
... darangehen, die fiskalischen Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 endlich dahingehend verjähren zu lassen, daß die oberen drei Hierqrchieebenen der Kirchen inskünftig ihr Gehalt eben nicht mehr aus derm Staatssteuersäckel erhalten, sondern aus kircheneigenen Mitteln. Das hätte zudem noch einen jährlichen Spareffekt von fast 450 Millionen Euro. Die Abschaffung dieses Unfugs steht übrigens als Staatsziel im Grundgesetz. Leider ohne zeitliche Vorgabe.
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