zuletzt bearbeitet: 02.03.2010 19:52 Uhr
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Blutige Nase
Die ganze Republik im virtuellen
Nacktscanner - das geht zu weit
So gläsern der Bürger sein soll, so dick sind die Nebelschwaden, mit denen vorgeblich um die Sicherheit nämlicher Bürger besorgte Politiker bei Vorratsdatenspeicherung operieren. Gefahrenabwehr? Terrorbekämpfung? Dafür taugen die hier massenhaft gespeicherten Daten allenfalls bedingt. Von welchem Telefon mit welchem anderen Telefon wann wie lange gesprochen wurde, wird erfasst, nicht jedoch, was gesprochen wurde und übrigens auch nicht von wem. Wer wollte auf solcher Grundlage mutmaßliche Verbrecher verurteilen? Und wenn Polizei oder Geheimdienste sogenannte Gefährder und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen einmal ausgemacht haben, brauchen sie die Daten auch nicht mehr - denn dann können sie mit richterlicher Genehmigung ganz offiziell abhören und mitlesen.
Wenn also der gigantische Aufwand der Vorratsdatenspeicherung einen Sinn haben soll, müssten die Daten ganz anders genutzt werden, massenhaft nämlich, in einer Art Rasterfahndung, um damit bestimmten Mustern - und daraus folgend Verdächtigen auf die Spur zu kommen. Genau diese Rasterfahndung in den Telekommunikationsdaten von Millionen von Bürgern indes hätte schon die gestern von Karlsruhe gekippte Gesetzeslage auf keinen Fall erlaubt, weil sie tatsächlich die gesamte Bevölkerung in eine Art virtuellen Nacktscanner gesteckt hätte. Solches Tun ist in unserem Rechtsstaat aber absolut tabu - das gilt übrigens auch für die Verfolgung von weniger schweren Straftaten wie Betrügereien im Internet oder illegalen Musik-Downloads.
Im Rückblick erweist sich die Vorratsdatenspeicherung als purer Aktionismus, angesichts der tatsächlich erzielbaren Effekte sogar als Vorspiegelung schützenden staatlichen Handelns. Und wieder einmal zeigt sich, wie leichtfertig die Politik unter dem Eindruck vermeintlich akuten Handlungsbedarfs die Freiheits- und Grundrechte der Bürger einzuschränken geneigt ist. Dass diese Bürger mit oft erschreckender Bedenkenlosigkeit persönliche Daten freiwillig preisgeben, entschuldigt staatliche Schnüffelversuche nicht. Fast müsste man schadenfroh sein, dass der Gesetzgeber sich in Karlsruhe schon wieder eine blutige Nase geholt hat - wäre nicht ein weiteres Stück Grundvertrauen des Bürgers in seinen Staat gleich mit entsorgt worden.
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