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Herr Steurer, geht es den Radfahrern künftig besser ?
Wenn die jetzige Gesetzesnovelle umgesetzt wird, dann ja. In vielen Städten und Gemeinden, also nicht nur in Kulmbach, gibt es einiges zu tun.
Was ändert sich auf den Straßen konkret ?
Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Straße unterwegs sind, denn eine Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden.
Ist das wirklich ein Vorteil ?
Es ist ein leider noch in vielen Köpfen verhaftetes und längst widerlegtes Vorurteil, dass der Radweg für Radfahrer am sichersten ist. Dieser Erkenntnis wird nun wenigstens ein wenig Rechnung getragen. Radfahrer sind auf Radwegen oftmals schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist.
Also zurück auf die Straße ?
Genau. Radfahrer, die sich die Fahrbahn mit Autofahrern teilen, werden von diesen als Mitverkehrsteilnehmer wahrgenommen. Je komplexer das Verkehrsgeschehen für den Autofahrer sowieso schon ist, desto leichter fällt der Radfahrer durch das Aufmerksamkeitsraster der Autofahrer. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.
Eine weitere Änderung ist, dass zukünftig Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer gelten.
Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass sie keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort Fahrradampeln natürlich auch in Zukunft genau zu beachten.
Ist die StVO auf alle Forderungen des ADFC eingegangen?
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Wie zufrieden sind Sie mit der Situation in Kulmbach ?
Gar nicht. Leider wird an zu vielen Stellen separiert, der Radfahrer auf den Fußweg gezwungen, damit der Autoverkehr schön ungestört fließen kann. Teilweise ist die Beschilderung oder die erzwungene Radwegbenutzungspflicht schlicht unzulässig. Aber ich will hier nicht nur meckern: Der ADFC ist zum Beispiel vom Stadtrat und anderen Verantwortlichen auch immer mal zu Problemen gehört worden. Im Sinne eines konstruktiven Miteinanders möchte ich nicht der Versuchung erliegen, öffentlich Details anzuprangern, die sich spätestens seit der Novellierung der StVO auch in Kulmbach ändern sollten, sondern lieber im persönlichen Gespräch die Verantwortlichen überzeugen.
Das Gespräch führte Alexander Wunner



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