Frankenpost

Kontakt Impressum als Startseite Sitemap
Suche
Ressort Münchberg
Erschienen am 08.06.2010 12:11
VERJÄHRT
Ermittlungen gegen zwei Geistliche abgeschlossen
Kirche Bild vergrößern
Die Missbrauchsfälle in der Kirche werden derzeit aufgearbeitet.
Bild: Symbolbild
Hof – Die Ermittlungen gegen zwei Pfarrer aus dem Bereich Hof wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch sind abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Hof gestern mitteilte, sind die Geschehnisse bereits verjährt und können somit nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.

Einem ehemaligen Oberkirchenrat aus Hof wurde, wie ausführlich berichtet, zur Last gelegt, von Sommer/Herbst 1964 bis Juli 1965 sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. „Hinsichtlich dieser Taten ist spätestens im Juli 1979 Verfolgungsverjährung eingetreten“, erklärte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt.
Verjährungsfristen, betonte Schmitt weiter, errechneten sich aus dem Alter des Opfers. Die Fristen ruhten bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Dann beginne eine zehnjährige Verjährungszeit zu laufen. Wenn erst nach dieser Zeit Vorwürfe laut würden, könne keine Anklage erhoben werden. Dies sei im Fall des ehemaligen Oberkirchenrats so, aber auch im anderen Fall, dem eines Pfarrers aus dem Landkreis Hof. „Diese Anschuldigungen sind ja erst im Frühjahr 2010 offenbar geworden.“

Große Wogen hatte vor allem der zweite Fall geschlagen. Dem Pfarrer aus Sparneck war vorgeworfen worden, von Mitte 1983 bis 1985 sexuelle Handlungen an einem Mädchen vorgenommen zu haben. Der Pfarrer war von der Landeskirche suspendiert worden – wogegen die Gemeinde protestiert hatte. Strafrechtlich gesehen sind die Vorwürfe gegen den Pfarrer ebenfalls verjährt: Spätestens seit 1999, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Davon völlig unabhängig sind jedoch disziplinarrechtliche Maßnahmen. Regionalbischöfin Dr. Dorothee Greiner wurde nicht von der Mitteilung der Staatsanwaltschaft überrascht: „Das war zu erwarten. Das habe ich auch so bei der Gemeindeversammlung in Sparneck gesagt.“

Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungen vom Tisch seien, „bleibt klar, dass wir unser Ermittlungsverfahren weiter durchführen“, erklärte Greiner. Schließlich müsse geklärt werden, ob der Dienst des Pfarrers „in grundsätzlicher Weise berührt ist“ und sich damit auch heute noch Konsequenzen ergeben könnten. Die Regionalbischöfin betonte, dass die Ermittlungen im Falle des Sparnecker Pfarrers „rasch, zügig und faktisch abgeschlossen“ würden. Dieser könne nun sein Recht auf Stellungnahme wahrnehmen. Im Juli würde der Ermittlungsbericht an den Landeskirchenrat gehen. Der übliche weitere Weg wäre dann, dass dieser den Bericht an die einleitende Stelle und zur Weiterleitung an die Disziplinarkammer weiterreiche. Deren Vorsitzender sei ein staatlicher Richter.
Auch die Vorwürfe gegen den ehemaligen Oberkirchenrat würden natürlich weiterverfolgt, betonte die Landesbischöfin. Doch diese Ermittlungen seien noch nicht so weit. Dr. Dorothea Greiner: „Hier besteht noch Klärungsbedarf.“
 
 

Artikel drucken Drucken| Artikel speichern Speichern| Artikel versenden Versenden Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Myspace mit Twitter versenden Bookmark bei: StudiVZ Bookmark bei: Google
 
 
 
 

Kommentare zum Artikel

  • von unbekannt am 08.06.2010 23:39
    Die Opfer
    tun mir leid! Wenn es aber wirklich Opfer sind, dann gibt es auch Täter!
    Und diese Täter wird der "Herrgott" doch bestimmt zu gegebener Zeit entsprechend abstrafen!
    Nur schade, dass die irdischen Gerichte den Sachverhalt nicht mehr prüfen! So könnten wir es auch noch zu Lebzeiten erfahren!

  • von llechwedd am 09.06.2010 11:47
    Vielleicht sollte man mal ernsthaft ....
    ... darangehen, die fiskalischen Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 endlich dahingehend verjähren zu lassen, daß die oberen drei Hierqrchieebenen der Kirchen inskünftig ihr Gehalt eben nicht mehr aus derm Staatssteuersäckel erhalten, sondern aus kircheneigenen Mitteln. Das hätte zudem noch einen jährlichen Spareffekt von fast 450 Millionen Euro. Die Abschaffung dieses Unfugs steht übrigens als Staatsziel im Grundgesetz. Leider ohne zeitliche Vorgabe.

  • von Pipin am 09.06.2010 13:21
    Hinweis
    @Opfer
    Die Kirche wird im Rahmen ihres eigenmen Disziplinarverfahrens den Sachverhalt aber noch aufklären, da es hier keine Verjährung gibt.
    @Vielleicht ...
    Ja, das steht im Grundgesetz. Der Staat müsste dann nur eine einmalige Entschädigungssumme für die enteigneten Kirchengüter- und -rechte zahlen. Das ist ihm anscheinend aber zu teuer, da er es vorzieht, jährlich eine enstprechende Entschädigung zu zahlen. Eine dritte Möglichkeit gäbe es übrigens auch noch: Die Kirchen bekommen alle vom Staat enteigneten Güter und weggenommenen Rechte wieder zurück.

  • von unbekannt am 09.06.2010 17:36
    Und warum sollten die
    Kirchen plötzlich an einer Aufklärung der eigenen Sch... interessiert sein?
    Zum Glück bin ich schon lange ausgetreten!

  • von Heimatliebe am 17.06.2010 15:13
    Gute Idee
    llechwedd hat recht. Wir geben den Kirchen das in füher Zeit sich zum großen Teil rechtswidrig angeeignete Eigentum zurück. /.../

    genauso sind frühere Religionen auch schon verschwunden (weil es keinen mehr gab, der an sie bzw. den durch sie vertretenen Schöpfer, Gott, o.ä. glaubte). Und das Schöne daran ist: Die Welt ist nicht untergegangen, sondern dreht sich munter weiter mit der parasitären Menschheit an Bord.

    Ihr Kommentar wurde gekürzt. Die Online-Redaktion.

 

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!

Bitte melden Sie sich an:

 
 
 

 
 
Porzelliner Tageblatt
Besser bauen - schöner wohnen
Naturpark Frankenwald
 
 
DIE KINDERZEITUNG
 
 
 
Umfrage

Grünes Licht für das Milliarden-Sparpaket: Fürchten Sie Einschnitte?

Ja, das wird sicher jeden treffen.
Nein, das geht doch mich nichts an.

weitere Umfragen