Bayreuth/Wunsiedel - Mit seinem Beschluss vom heutigen Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Bayreuth das Versammlungsverbot des Landratsamtes Wunsiedel bestätigt. Der Antrag eines Rechtsanwaltes der NPD, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Gedenkmarsch für Jürgen Rieger am Samstag in Wunsiedel zu ermöglichen, wurde von den Verwaltungsrichtern abgelehnt.

Aggressiv rassistisch mit Faible fürs Dritte Reich: Der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger war in der NPD umstritten.
Bild: Nigel Treblin, ddp
In seiner Begründung schließt sich das Verwaltungsgericht der Feststellung des Landratsamtes Wunsiedel an, dass mit der geplanten Versammlung vor allem die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft durch das Gedenken an einen führenden Repräsentanten des Nationalsozialismus gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost werden soll. Außer seinem langjährigen Bemühen in Wunsiedel eine Gedenkkundgebung zur Glorifizierung von Rudolf Heß durchzuführen gibt es demnach keinerlei Bezugspunkte von Rieger zu Wunsiedel.
Es ist zu erwarten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Der Wunsiedler Landrat Dr. Karl Döhler hofft - wie aus einer Pressemitteilung weiter hervorgeht - im Interesse aller Demokratinnen und Demokraten, vor allem aber der Bürgerinnen und Bürger in Wunsiedel, dass sich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht ebenfalls der Argumentation des Landratsamtes anschließen wird.











