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Erschienen am 11.09.2007 00:00
Die Drogen gab es beim Facharzt

BAYREUTH – Mit der Verlesung der fast 180 Seiten umfassenden Anklageschrift hat am Montag vor dem Landgericht die Hauptverhandlung gegen einen 66-jährigen Mediziner aus Bayreuth begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Psychiater, Psychologen und Psychoanalytiker das unerlaubte Verschreiben und die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in über 1600 Einzelfällen vor. Konkret soll der Mann, der seine Praxis in Bayreuther Bahnhofsnähe hat, den Drogenersatzstoff Methadon abgegegeben und dabei sowohl sämtliche Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes als auch die Richtlinien der Bundesärztekammer außer acht gelassen haben.

Insgesamt habe der Mediziner bei der Behandlung von fast 100 Patienten bewusst gegen die Vorschriften und Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen, sagte Staatsanwalt Werner Kahler am Ende der Anklageverlesung, die den gesamten ersten Verhandlungstag in Anspruch nahm. Der Arzt soll er in einer Vielzahl von Fällen bereits am ersten Behandlungstag „Take-home-Verordnungen“ ausgestellt haben, obwohl zum Beispiel das Ergebnis der Urinprobe des Patienten noch gar nicht vorlag.

 

Methadon auf Rezept

Mit „Take-home-Rezepten“ können Patienten das Methadon in der Apotheke abholen und selbstständig einnehmen. Üblich ist, dass Methadon nur unter der Kontrolle eines Arztes verabreicht wird. Normalerweise erhalten nur Patienten, die schon über einen längeren Zeitraum behandelt werden, diese „Take-home-Rezepte“. Damit habe der Arzt bewusst Gesundheitsgefährdungen der Patienten in Kauf genommen, heißt es in der Anklageschrift:

Als Motiv nannte der Staatsanwalt die Erhöhung des Patientenstamms und das Gewinnstreben des Angeklagten, was dieser mit demonstrativem Gelächter quittierte. Tatsächlich, so der Staatsanwalt, soll der Mediziner einen erhöhten Patientenzulauf gehabt haben, weil es sich in der Szene schnell herumgesprochen habe, dass man bei ihm ohne Schwierigkeiten diese „Take-home-Verordnungen“ bekommen habe. Daneben warf Kahler dem Angeklagten unter anderem auch vor, bei den Substitutionsbehandlungen auf eingehende ärztliche Eingangsuntersuchungen verzichtet, keinen Therapieplan erstellt, keine Verlaufskontrolle durchgeführt und den Behandlungsverlauf nicht ordnungsgemäß dokumentiert zu haben. Damit habe er seine Sorgfaltspflichten bewusst vernachlässigt und die Gesundheit seiner Patienten gefährdet beziehungsweise geschädigt, sich selbst aber eine umfängliche Einnahmequelle verschafft.

98 Patienten

Als der Staatsanwalt ansetzte, den ersten von insgesamt 98 Patientennamen zu verlesen, protestierte der Angeklagte dagegen. Er wolle nicht, dass die Namen in öffentlicher Verhandlung genannt würden, sagte der Facharzt. „Das geht einfach nicht“, schimpfte er lautstark. Richter Michael Eckstein und Staatsanwalt Kahler beriefen sich dagegen auf die Strafprozessordnung, die eine Verlesung sämtlicher Einzelfälle vorschreibe. Bereits vor Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte lauthals seinen Unmut über den Sachverständigen und Gutachter kundgetan, dem er wörtlich „Schmu“ vorwarf.

Bei den Angaben zu seinen Personalien verweigerte der Arzt auch die Nennung seines Wohnsitzes. „Ich sage nicht, wo ich wohne, denn ich will meine Ruhe haben“, begründete er dieses Verhalten. Im Übrigen habe auch bisher die Nennung seiner Praxisadresse genügt. Von dort war er im Februar des vergangenen Jahres verhaftet worden und musste eine Nacht im Gefängnis zubringen. STEPHAN HERBERT FUCHS

 
 

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