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Erschienen am 18.11.2009 00:00
Die Wunsiedler sind glücklich und stolz auf sich
Reaktionen | Landrat Dr. Karl Döhler spricht von einem Stück Rechtsgeschichte. Bürgermeister Karl-Willi Beck will prüfen lassen, ob auch das Rieger-Gedenken nicht rechtens ist.
Von Joachim Dankbar
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Wunsiedel - Mit Freude, Stolz und Erleichterung wurde in Wunsiedel das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommentiert, das gestern das Verbot der sogenannten Heß-Gedenkmärsche bestätigt hat. Dies bedeute, dass von Wunsiedel aus ein Stück Rechtsgeschichte in der Bundesrepublik mitgeschrieben worden sei, sagte Landrat Dr. Karl Döhler. Schließlich habe sich der Bundestag nach einer Anhörung einer Wunsiedler Delegation mit seinem Vorgänger Dr. Peter Seißer und Bürgermeister Karl-Willi Beck zur Neufassung des Strafgesetzbuchs entschlossen. Diese sei nun auch vom obersten Gericht bestätigt worden. "Ich freue mich sehr, dass mit dieser Entscheidung die Veranstaltungen speziell für Rudolf Heß nun endgültig der Vergangenheit angehören", so Döhler.

Unter Anspielung auf die Genehmigung eines NPD-Trauermarsches für den rechtsextremen Rechtsanwalt Jürgen Rieger durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der vergangenen Woche sagte Döhler: "Vielleicht wäre diese Entscheidung, etwas früher veröffentlicht, auch anderen Gerichten eine Entscheidungshilfe gewesen." Gleichzeitig warnte Döhler vor der Hoffnung, dass man unter Bezug auf den Spruch der Karlsruher Richter nun alle rechtsgesinnten Demonstrationen in Wunsiedel verbieten könne. Das Landratsamt werde jedoch weiterhin dafür arbeiten, dass jegliche Verherrlichung des Nazi-Regimes unterbunden wird.

Als "eine Würdigung der Menschen, die hier leben und die sich hier engagiert haben" bezeichnete Wunsiedels Bürgermeister Karl-Willi Beck das gestrige Urteil. Das Grundgesetz der Bundesrepublik sei als Reaktion auf den NS-Unrechtsstaat geschaffen worden. Deshalb sei es nur folgerichtig, dass die Verfassungsrichter eine Verherrlichung und Billigung dieses Regimes nicht zuließen. Beck kündigte an, das Urteil eingehend unter der Fragestellung zu prüfen, ob man nicht auch Veranstaltungen wie den "Rieger-Trauermarsch" des Wochenendes verbieten könne. "Schließlich hat auch Rieger das NS-Regime verherrlicht", so der Wunsiedler Bürgermeister. Mut mache auch das eindeutige Votum der Richter für den Schutz des öffentlichen Friedens.

"Eine Belohnung für jahrelange Arbeit" sieht der Sprecher der Jugendinitiative, Arno Speiser, in dem Urteil. Die Jugendlichen seien die ersten gewesen, die sich dafür einsetzten, nicht länger über die braunen Umtriebe hinwegzusehen, sondern sich aktiv damit auseinanderzusetzen. Dies habe schließlich zum Erfolg geführt. Das Urteil von Karlsruhe und zuvor bereits die Verschärfung des Strafgesetzbuchs zeigten aber auch, dass sich politisches Engagement lohne.

Erleichtert sei man vor allem, dass das Verfassungsgericht das Verfahren mit dem Tod des Klägers Jürgen Rieger nicht eingestellt, sondern mit einem Urteil zu Ende geführt habe. Speiser wörtlich: "Wir hatten schon Angst, dass mit einem neuen Antragsteller für einen Heß-Marsch der ganze Verfahrensweg von vorn beginnen könnte."

Glückwünsche kamen auch aus Berlin. Den Wunsiedler Anteil an der Gesetzesänderung würdigte der Hofer Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hans-Peter Friedrich. Sein Kommentar: "Die Entscheidung stellt klar: Der freiheitliche demokratische Rechtsstaat ist gegenüber seinen Feinden nicht wehrlos."

 
 

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Kommentare zum Artikel

  • von miss_uhura am 18.11.2009 09:28
    soweit kommts noch...
    ...das man nun auch für den deppen aufmaschierten darf, der die jugend mit seinen ns-parolen durch die gegend schlägern lässt. ich hoffe doch mal, das das nicht passiert. aber wahrscheinlich wird wieder geklagt und einen tag davor genehmigt. so wie es bisher mit allen aufmärschen war, die eigentlich verboten sein sollten.

 

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