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Erschienen am 09.02.2010 00:00
Kaum Aussicht auf die Freiheit
Sexueller Missbrauch | Hofer Landgericht schickt 25-jährigen Wiederholungstäter für vier Jahre ins Gefängnis. Nach der Verbüßung der Haft wird er in Sicherungsverwahrung genommen.
Von Joachim Dankbar
 

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Ein 25 Jahre alter Wiederholungstäter muss ins Gefängnis - und bleibt anschließend verwahrt. Zur Sicherheit seiner Mitmenschen.
Bild: Archiv
Hof - Es war der Albtraum aller Eltern, der an jenem 8. August des vergangenen Jahres in Hof wahr wurde. Gegen 19 Uhr war ein zehnjähriges Mädchen nach einem Freibadbesuch auf dem Heimweg. Auf dem steilen, bewaldeten Verbindungsweg zwischen der Ascher und der Oelsnitzer Straße wurde das Kind von einem Radfahrer überholt. Wenig später stand der Unbekannte wieder vor ihr. Der schmächtige, blonde Mann baute sich vor dem Mädchen auf, verwehrte ihm den Weg und drückte es gegen die Böschung. Dann eröffnete er der Zehnjährigen, dass er Sex von ihr wolle.

Als das Kind um Hilfe schrie, hielt der Mann ihm den Mund zu. Dann zog er der Zehnjährigen die Leggings und die Unterhose herunter. Zum Schlimmsten kam es aber nicht; bevor der Mann von dem Mädchen abließ, machte er mit seinem Handy noch ein intimes Foto von dem Mädchen. Das Foto wurde zum Beweis, als der Mann nur Stunden nach dem Überfall festgenommen wurde. Wie sich später herausstellte, hatte er zwei Tage vor der Tat eine 16-jährige Hoferin unweit des Schwimmbades vom Fahrrad aus belästigt.

Knapp fünf Monate nach der Festnahme stand der 25-Jährige nun vor der Jugendkammer des Hofer Landgerichts, und für ihn stand nicht weniger als der Rest seines Lebens auf dem Spiel. Schon in der Anklageschrift wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung vorlagen. Hauptgrund: Der gebürtige Sonneberger war erst knapp anderthalb Jahre vor der Tat aus einem thüringischen Gefängnis entlassen worden. Dorthin hatte ihn das Landgericht Meiningen geschickt. Die Richter ahndeten, dass er als 19-Jähriger versucht hatte, ein erst siebenjähriges Mädchen zu vergewaltigen. Hinzu kamen etliche andere Delikte vom Fahren ohne Führerschein bis zur gefährlichen Körperverletzung, die der Sonneberger in seiner Heimatstadt in immer dichterer Folge verübt hatte.

Obwohl die Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten seine erste Haftstrafe war, musste er sie praktisch bis zum letzten Tag absitzen. Bei jedem Haftprüfungstermin hatte die zuständige Richterin geurteilt, dass man den jungen Mann nicht vorzeitig auf freien Fuß setzen könne, weil er unverändert eine Gefahr für seine Umwelt darstelle. Sie stützte sich auf Gutachter, die dem schwer alkoholabhängigen Mann eine "dissoziale Persönlichkeit" und einen auffälligen "Mangel an Empathie-Vermögen" bescheinigten. Dies bedeutet, dass er sich nicht in die Gefühle anderer Menschen hineinversetzen kann - auch nicht in die Ängste seiner Opfer.

Neben einer deutlich erhöhten Aggressivität und einer ebenso deutlich verminderten Intelligenz fanden die Psychologen bei ihm auch noch einen überdurchschnittlichen Geschlechtstrieb. Vor den Hofer Richtern bekannte er jetzt: "Ich bin sexsüchtig."

Mutter ersticht den Vater

Einen tiefen Blick hatten die Gutachter aber auch in die Kindheit des Häftlings getan. Ihnen fiel dafür nur der Ausdruck "katastrophal" ein. Wie sein Hofer Pflichtverteidiger Dr. Tim Schneider später formulieren sollte, ist der heute 25-Jährige ein Beispiel dafür, "wie aus Opfern Täter werden".

Beide Eltern waren alkoholabhängig und arbeitslos, solange sich der Angeklagte zurückerinnern kann. Wenn der Vater betrunken war, neigte er dazu, seinen Sohn ohne jeden Anlass zu verprügeln. Schlägereien waren auch zwischen den Eltern an der Tagesordnung. Die Verbindung endete, als die Mutter vor einigen Jahren ihren Mann erstach. Sie wanderte in der Zeit ins Gefängnis, als auch ihr Sohn seine Jugendstrafe absaß.

Da er völlig ohne Angehörige war, zog der Sonneberger nach der Haftverbüßung in ein Männerwohnheim in Hof. Schon eine Woche später, so räumte er nun vor Gericht ein, begann er wieder zu trinken. Nicht einen ganzen Kasten wie früher, aber immerhin zehn Flaschen Bier am Tag.

Arbeit fand der berufslose Mann nicht, dafür fiel er dem Heimleiter negativ auf, weil er offensichtlich einen Hang zu deutlich jüngeren Mädchen hatte. Mitbewohner wollen wahrgenommen haben, dass der 25-Jährige am Tattag "triebgesteuert" gewirkt habe.

Dem Gutachter, den das Hofer Landgericht im Vorfeld des Prozesses bestellt hatte, erzählte der Angeklagte, dass er es in seinen anderthalb Jahren in Hof auf über 20 Sexpartnerinnen gebracht hatte. Namen und Adressen waren ihm weitgehend entfallen; dafür stellte die Polizei im Wohnheim eine größere Sammlung von Damenslips sicher.

Der Erlanger Psychiater Dr. Thomas Wenske kam zu keinem wesentlich anderen Urteil als seine Vorgänger. Es habe sich gezeigt, so der Gutachter, dass die Therapie in der vorangegangenen Jugendhaft wohl nur den Erfolg gehabt habe, dass der 25-Jährige vor einer Vergewaltigung zurückgeschreckt sei. Bei ihm sei ein Hang zu Gewalt- und Sexualstraftaten festzustellen. Um ihn sicher einzudämmen, sei eine jahrelange Therapie erforderlich, deren Dauer er auf mindestens sechs Jahre schätzte.

Auf dieses Gutachten und die vorangegangenen Urteile stützte die Hofer Jugendkammer den Beschluss, gegen den Angeklagten eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das bedeutet, dass er auch nach dem Verbüßen der neuerlichen Haftstrafe von vier Jahren das Gefängnis nicht verlassen darf.

Jahrelange Therapie

Vorsitzendem Richter Hans-Jürgen Held war anzumerken, dass er es sich mit diesem harten Beschluss nicht leicht gemacht hatte. Für vieles, was dem 25-Jährigen bescheinigt wurde, so der Richter, sei dieser nicht verantwortlich; es sei Resultat seiner bestürzenden Kindheit. Das Gericht sei jedoch auch für den Schutz potenzieller neuer Opfer verantwortlich.

In den letzten Sätzen der mündlichen Urteilsbegründung wandte sich Held direkt an den 25-Jährigen, der blass und schmal auf der Anklagebank saß. Wenn ein Gutachter nach jahrelanger Therapie seine Ungefährlichkeit feststelle, "dann haben Sie die Chance, die Freiheit noch einmal wieder zu erlangen", erläuterte der Richter. Und ohne jeden Zynismus: "Ich wünsche Ihnen viel Glück für Ihr Leben."

 
 

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Kommentare zum Artikel

  • von zonenbub am 08.02.2010 22:25
    .
    Wieso so etwas jemals wieder frei lassen? Wer garantiert das er nie wieder jemanden etwas antut? Warum werden solchen nicht gleich ..., denn dann können es keine Wiederholungstäter werden.

  • von Noholy am 08.02.2010 22:59
    Ja
    auch wenn es traurig ist und der mensch so einiges erleiden musste, ist es keine entschuldigung für seine taten. er wird wohl nie ein normales leben führen können. immer wieder werden diese leute rückfällig wie die erfahrung zeigt. sicher gibt es den einen oder anderen der nicht rückfällig wird. aber hier bin ich auch der meinung das diese leute nicht auf die gesellschaft wieder los gelassen werden können. sie hatten ja genug chancen und haben bewiesen das sie diese nicht nützen können.
    daher: zonenbub hat recht !


    mfg

    NoHoly

  • von milchziege am 09.02.2010 10:18
    richtig so!
    weg mit solchen leuten! für IMMER! nicht alles was aus den usa kommt ist gut, aber was das gesetz über wiederholungstäter sagt find ich super! denn da ist es so, das wiederholungstäter für IMMER weggesperrt werden und nicht wieder als "geheilt" oder ähnliches entlassen werden, um dann wieder dort weiter zu machen wo sie aufgehört haben.
    die idee mit der zwangskastration ist auch gut! man könnte sie ja vor die wahl stellen: wenn wieder frei, dann nur kastriert! oder sie bleiben auf ewig weg, auch ok!
    mfg die milchziege

  • von ani am 09.02.2010 12:54
    .
    Es ist schlimm und muss gesühnt werden, was dieser Mann getan hat – und dafür hatte er sich auch vor Gericht zu verantworten, zweifelsohne richtig.
    Aber das, was meine drei Vorschreiber vom Stapel lassen, meine ich in irgendeiner Art von etlichen Jahrzehnten schon einmal gehört zu haben. Es ist leicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen – doch ich möchte bei zonenbub, Noholy und milchziege nicht unters Bett schauen müssen! Dieser Täter und auch viele andere, sind sehr stark von ihrer Umwelt, in erster Linie natürlich den Eltern geprägt. Die Eltern wiederum haben/hatten sicher auch Gründe, warum sie derart versumpft sind. Man muss das Übel an der Wurzel packen: an der Gesellschaft – und die sind WIR ALLE! Deshalb: Auch mal vor der eigenen Tür kehren, meine Damen und Herren!

  • von milchziege am 09.02.2010 15:23
    "arme" täter?
    wieso wird eigentlich immer über die "armen" täter gesprochen? und nie über die opfer und deren angehörige?

  • von milchziege am 09.02.2010 15:26
    "sauber machen"
    hab grad unter mein bett geschaut -> nichts gefunden!
    dann vor die tür geschaut -> nur schnee! den gleich weggekehrt!

  • von Noholy am 09.02.2010 15:32
    ohhhhh...ani....
    darauf hab ich ja gewartet und hier sind sie schon: die „täterschützer“ will ich sie mal nennen. irgendjemand hat wieder schuld am verkorksten leben des täters…evt. wurde er ja selbst von seinen eltern missbraucht, oder vom nachbarn geschlagen und missbraucht……usw…usw…usw. mit der diagnose wollen sich die täter von gewiften rechtsanwälten aus der patsche helfen lassen, um irgendwann WIEDER über jemand herfallen zu können.
    ich kann nur hoffen das es nicht IHRE KINDER dann sind herr/frau ani ! ! denn dann sehen sie die sache auch etwas anders, nehme ich an.

    unverständliche grüße



    NoHoly

  • von Bergziege am 09.02.2010 23:43
    Umwelt
    Also in meiner Umwelt wurden und werden keine Triebtäter erzogen.Und was die Jahrzehnte betrifft, ich mag da auch nicht über Erbanlagen diskutieren.Da dieser noch junge Mensch ja schon in Strafanstalten war,gab es ja sicher auch Angebote sein Leben zu verändern.Er hat sie aber nicht angenommen.Sonst hätte er bestimmt ein Teil der Strafe auf Bewährung bekommen.Warum soll er sich also jetzt ändern?Das System spielt gewiss eine Rolle.Aber es entschuldigt nicht alles.

  • von unbekannt am 10.02.2010 22:05
    Ich hatte sogar eine Großmutter...
    in der DDR. Als Kind war ich mal ziemlich schwer erkrankt!
    Frage an "ani": Diese Tatsachen dürften doch schon ausreichen, daß man mich bei einem ähnlichen Delikt freisprechen sollte-oder?
    Sorry? Wo leben wir eigentlich?
    Vermutlich haben wir mehr "Nestbeschmutzer" in Deutschland, als rechtschaffende Bürger?

  • von zonenbub am 09.02.2010 15:43
    .
    Auch ich hatte keine gute Kindheit. Meine Mutter hatte alle halbe Jahre einen neuen Freund und die waren auch nicht immer nett zu uns Kindern. Dazu sind wir alle 2 Jahre umgezogen. Ich hasse meine Mutter dafür und das weiß sie auch.

    Aber ich bin nicht auf der Strecke geblieben. Ich habe eine Arbeit bei einer regionalen Tageszeitung, meine Freundin ist staatlich geprüfte Logopädin, wir haben eine gemütliche Wohnung und jeder hat sein eigenes Auto. Das habe ich ( wir ) uns alles selbst erarbeitet, ohne Mama und Papa ( den ich nichtmal kenne ).

    Also nichts da mit der schlechten Kindheit. Der Kerl gehört kastriert oder für immer hinter Gitter.

    Und wer anders schreibt, der kann ihn doch mal als Babysitter für seine eigenen Kinder einstellen. Oder gibt es da etwa Vorurteile?

  • von Noholy am 10.02.2010 07:17
    @ani...
    und jetzt ani ?? schau dir doch mal diesen link an:

    http://www.frankenpost.de/nachrichten/kulmbach/kl/art3969,1186200

    der ist von heute aus der frankenpost. und am ende steht da:


    „Der Angeklagte wurde bereits zweimal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt und ist auch jetzt noch auf Bewährung.“

    also erzählt mir nichts von heilung in solch einem fall ! !


    mfg

    NoHoly

  • von Noholy am 10.02.2010 20:28
    @Frankenpost.....
    WER hat noch das BÖSE K-Wort drinn???? Wenn dann alle berichte gleich behandeln. Sollte es nicht gefunden werden: fragen....dann wird geholfen


    mfg


    NoHoly

  • von Noholy am 10.02.2010 20:28
    .
    beiträge....meint ich

  • von milchziege am 11.02.2010 09:14
    ich weiß es! Schuldig! *g*
    ich hab das BÖSE K-Wort und auch noch das BÖSE Z-Wort drin ^^
    "schuldlamm"... nein schuldziege *g*

 

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