Hof - Es war der Albtraum aller Eltern, der an jenem 8. August des vergangenen Jahres in Hof wahr wurde. Gegen 19 Uhr war ein zehnjähriges Mädchen nach einem Freibadbesuch auf dem Heimweg. Auf dem steilen, bewaldeten Verbindungsweg zwischen der Ascher und der Oelsnitzer Straße wurde das Kind von einem Radfahrer überholt. Wenig später stand der Unbekannte wieder vor ihr. Der schmächtige, blonde Mann baute sich vor dem Mädchen auf, verwehrte ihm den Weg und drückte es gegen die Böschung. Dann eröffnete er der Zehnjährigen, dass er Sex von ihr wolle.

Ein 25 Jahre alter Wiederholungstäter muss ins Gefängnis - und bleibt anschließend verwahrt. Zur Sicherheit seiner Mitmenschen.
Bild: Archiv
Als das Kind um Hilfe schrie, hielt der Mann ihm den Mund zu. Dann zog er der Zehnjährigen die Leggings und die Unterhose herunter. Zum Schlimmsten kam es aber nicht; bevor der Mann von dem Mädchen abließ, machte er mit seinem Handy noch ein intimes Foto von dem Mädchen. Das Foto wurde zum Beweis, als der Mann nur Stunden nach dem Überfall festgenommen wurde. Wie sich später herausstellte, hatte er zwei Tage vor der Tat eine 16-jährige Hoferin unweit des Schwimmbades vom Fahrrad aus belästigt.
Knapp fünf Monate nach der Festnahme stand der 25-Jährige nun vor der Jugendkammer des Hofer Landgerichts, und für ihn stand nicht weniger als der Rest seines Lebens auf dem Spiel. Schon in der Anklageschrift wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung vorlagen. Hauptgrund: Der gebürtige Sonneberger war erst knapp anderthalb Jahre vor der Tat aus einem thüringischen Gefängnis entlassen worden. Dorthin hatte ihn das Landgericht Meiningen geschickt. Die Richter ahndeten, dass er als 19-Jähriger versucht hatte, ein erst siebenjähriges Mädchen zu vergewaltigen. Hinzu kamen etliche andere Delikte vom Fahren ohne Führerschein bis zur gefährlichen Körperverletzung, die der Sonneberger in seiner Heimatstadt in immer dichterer Folge verübt hatte.
Obwohl die Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten seine erste Haftstrafe war, musste er sie praktisch bis zum letzten Tag absitzen. Bei jedem Haftprüfungstermin hatte die zuständige Richterin geurteilt, dass man den jungen Mann nicht vorzeitig auf freien Fuß setzen könne, weil er unverändert eine Gefahr für seine Umwelt darstelle. Sie stützte sich auf Gutachter, die dem schwer alkoholabhängigen Mann eine "dissoziale Persönlichkeit" und einen auffälligen "Mangel an Empathie-Vermögen" bescheinigten. Dies bedeutet, dass er sich nicht in die Gefühle anderer Menschen hineinversetzen kann - auch nicht in die Ängste seiner Opfer.
Neben einer deutlich erhöhten Aggressivität und einer ebenso deutlich verminderten Intelligenz fanden die Psychologen bei ihm auch noch einen überdurchschnittlichen Geschlechtstrieb. Vor den Hofer Richtern bekannte er jetzt: "Ich bin sexsüchtig."
Mutter ersticht den Vater
Einen tiefen Blick hatten die Gutachter aber auch in die Kindheit des Häftlings getan. Ihnen fiel dafür nur der Ausdruck "katastrophal" ein. Wie sein Hofer Pflichtverteidiger Dr. Tim Schneider später formulieren sollte, ist der heute 25-Jährige ein Beispiel dafür, "wie aus Opfern Täter werden".
Beide Eltern waren alkoholabhängig und arbeitslos, solange sich der Angeklagte zurückerinnern kann. Wenn der Vater betrunken war, neigte er dazu, seinen Sohn ohne jeden Anlass zu verprügeln. Schlägereien waren auch zwischen den Eltern an der Tagesordnung. Die Verbindung endete, als die Mutter vor einigen Jahren ihren Mann erstach. Sie wanderte in der Zeit ins Gefängnis, als auch ihr Sohn seine Jugendstrafe absaß.
Da er völlig ohne Angehörige war, zog der Sonneberger nach der Haftverbüßung in ein Männerwohnheim in Hof. Schon eine Woche später, so räumte er nun vor Gericht ein, begann er wieder zu trinken. Nicht einen ganzen Kasten wie früher, aber immerhin zehn Flaschen Bier am Tag.
Arbeit fand der berufslose Mann nicht, dafür fiel er dem Heimleiter negativ auf, weil er offensichtlich einen Hang zu deutlich jüngeren Mädchen hatte. Mitbewohner wollen wahrgenommen haben, dass der 25-Jährige am Tattag "triebgesteuert" gewirkt habe.
Dem Gutachter, den das Hofer Landgericht im Vorfeld des Prozesses bestellt hatte, erzählte der Angeklagte, dass er es in seinen anderthalb Jahren in Hof auf über 20 Sexpartnerinnen gebracht hatte. Namen und Adressen waren ihm weitgehend entfallen; dafür stellte die Polizei im Wohnheim eine größere Sammlung von Damenslips sicher.
Der Erlanger Psychiater Dr. Thomas Wenske kam zu keinem wesentlich anderen Urteil als seine Vorgänger. Es habe sich gezeigt, so der Gutachter, dass die Therapie in der vorangegangenen Jugendhaft wohl nur den Erfolg gehabt habe, dass der 25-Jährige vor einer Vergewaltigung zurückgeschreckt sei. Bei ihm sei ein Hang zu Gewalt- und Sexualstraftaten festzustellen. Um ihn sicher einzudämmen, sei eine jahrelange Therapie erforderlich, deren Dauer er auf mindestens sechs Jahre schätzte.
Auf dieses Gutachten und die vorangegangenen Urteile stützte die Hofer Jugendkammer den Beschluss, gegen den Angeklagten eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das bedeutet, dass er auch nach dem Verbüßen der neuerlichen Haftstrafe von vier Jahren das Gefängnis nicht verlassen darf.
Jahrelange Therapie
Vorsitzendem Richter Hans-Jürgen Held war anzumerken, dass er es sich mit diesem harten Beschluss nicht leicht gemacht hatte. Für vieles, was dem 25-Jährigen bescheinigt wurde, so der Richter, sei dieser nicht verantwortlich; es sei Resultat seiner bestürzenden Kindheit. Das Gericht sei jedoch auch für den Schutz potenzieller neuer Opfer verantwortlich.
In den letzten Sätzen der mündlichen Urteilsbegründung wandte sich Held direkt an den 25-Jährigen, der blass und schmal auf der Anklagebank saß. Wenn ein Gutachter nach jahrelanger Therapie seine Ungefährlichkeit feststelle, "dann haben Sie die Chance, die Freiheit noch einmal wieder zu erlangen", erläuterte der Richter. Und ohne jeden Zynismus: "Ich wünsche Ihnen viel Glück für Ihr Leben."












