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Erschienen am 18.10.2008 00:00
GENMAIS-ANBAU
Bienen müssen ins Exil
Von Thomas Hanel
Das Duell heißt: David gegen Goliath. Die Übermacht hat ein kleiner Hobby-Imker als Gegner vor sich – den bayerischen Staatsapparat und den amerikanischen Saatgutkonzern Monsanto.

Kaisheim – Das Duell heißt: David gegen Goliath. Die Übermacht hat ein kleiner Hobby-Imker aus Schwaben als Gegner vor sich – den bayerischen Staatsapparat und den amerikanischen Saatgutkonzern Monsanto. Weil es in diesem Kampf nicht allein um die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf die Natur geht, sondern um Grundsätzlichkeiten der Problematik, wird sein Ausgang zugleich Weichen in die Zukunft stellen.

Ungefähr sieben Jahre ist es her, da startete die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft auf dem 2,3 Millionen Quadratmeter großen Gelände ihrer Versuchsstation Neuhof in der schwäbischen Marktgemeinde Kaisheim mit dem Versuchsanbau von gentechnisch verändertem Mais der Sorte Mon 810. Die Abkürzung steht für Monsanto, weltweiter Herrscher über die „grüne Gentechnik“, der in die Pflanze ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingeschleust hat – ein Killerbakterium gegen die fressgierigen Raupen des Maiszünsler-Schmetterlings. In Kaisheim hat das Staatsgut Jahr für Jahr unterschiedlich große Flächen mit dem Genmais zugestellt. Für 2005 etwa wies das amtliche Standortregister 21 000 Quadratmeter aus, 2008 sind es gut 3000 Quadratmeter.

Am Ortsrand der Gemeinde, zirka zwei Kilometer vom Genmais entfernt, hat der 52-jährige Karl Heinz Bablok ein Bienenhaus mit 30 Wirtschaftsvölkern – im Frühsommer etwa anderthalb Millionen Tiere – und einer Nachzucht von 15 „Ablegern“ als Winter-Reserve. Seit 15 Jahren schon ist er Imker mit Leib und Seele, doch was er nun mitmacht, hat ihm die Freude an seinem Hobby gründlich verdorben.

Warum das so ist, das hat Bablok dem staatlich verordneten Mon 810 zu verdanken. Dem Staatsversuch hatte er 2005 einen eigenen Versuch entgegengesetzt, indem er mit zwei Bienenvölkern 350 Meter an die Kaisheimer Genmaisfelder heranrückte: Der Imker wollte sehen, ob Bienen überhaupt an Mais gehen – und sollte eine böse Überraschung erleben. Mitte August, gleich nach der Maisblüte, schickte er aus reiner Neugier eine Honigprobe an ein Labor.

Wie ein Faustschlag

Es stellte sich heraus, dass die in seinem Naturprodukt enthaltenen Pollen einen Anteil von 4,1 Prozent des gentechnisch veränderten Mon 810 aufwiesen. Das Ergebnis traf Bablok wie ein Faustschlag, verpasst von der in Freising-Weihenstephan ansässigen staatlichen Landwirtschafts-Anstalt, deren Vertreter zu Beginn der Genmais-Versuchsreihe in Kaisheim vor Landwirten und Imkern noch getönt hatte, es gebe „keinerlei Risiken. Wir haben alles im Griff.“

Die Wirklichkeit hat diese grandiose Fehleinschätzung eingeholt. Denn erstens ist klar geworden, dass Bienen auch auf Mais fliegen; zweitens, dass sie dabei keinen Unterschied machen zwischen dem im Staatsgut Kaisheim ebenfalls angebauten normalen Mais und dem mittendrin gepflanzten Versuchs-Genmais; dass, drittens, ein Fluginsekt – und der Wind schon gleich – sich nicht an „Sicherheitsabstände“ hält, auch nicht an die im Bundesgentechnikgesetz verankerten Distanzen für Felder von Landwirten, die Genmais anbauen: 150 Meter zum Normalmais, 300 Meter zum Ökomais. Bienen sind in einem Radius von fünf Kilometern und noch weiter unterwegs.

Zwar hat Mon 810 eine EU- Zulassung als Futtermittel für Tiere, die das transgene Material nach offizieller Darstellung über ihren Stoffwechsel abbauen – nicht aber als Lebensmittel. Und so zog Bablok auf Anraten und mit Unterstützung des „Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ – eines Verbunds von Imkern und Herstellern ökologischer Lebensmittel – vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Und das verpflichtete die staatliche Landwirtschaftsverwaltung am 4. Mai 2007 in einem Eilverfahren, den Genmais „vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen während der Blütezeit abzuschneiden“, damit die Bienen keine Genmaispollen mehr aufnehmen können. Bablok sei in seinen Rechten auf Schutz der Gesundheit und auf gentechnikfreies Wirtschaften verletzt. Honig mit Pollen abgewandelter Organismen sei „als gentechnisch verändertes Lebensmittel weder verkehrs- noch verbrauchsfähig“.

Nachdem der Freistaat mit Monsanto beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich Beschwerde eingelegt hatte, kam es am 30. Mai 2008 vor dem Augsburger Gericht zum Hauptverfahren – in dem die Entscheidung vom Jahr vorher völlig umgekrempelt wurde: Der Staat müsse keine Schutzmaßnahmen ergreifen; nicht er als der Anbauer habe dafür zu sorgen, dass die Bienen den Genmaispollen fern bleiben, sondern der Imker. Ihm wird nun zugemutet, dass er seine Bienenstöcke zur Maisblüte aus der umstrittenen Zone bringt.

Und wieder Genmaispollen

Das hat Bablok in diesem Jahr erstmals getan, gemeinsam mit zwei Imker-Kollegen aus der Nachbarschaft. Es wurde eine Herkules-Aufgabe: 50 Bienenstöcke mussten verfrachtet werden, und da jeder dieser Stöcke zwischen 50 und 80 Kilo wiegt, waren ein Kran und geländegängige Lkw nötig, um die über zwei Millionen Bienen ins Exil zu schaffen – zu Imker-Freunden nach München. Dort blieben sie fünf Wochen lang, vom 15. Juli bis zum 21. August.

Vorsichtig geworden, ließ Bablok dennoch zwei Proben seines Honigs, den er im Juni und damit vor der Maisblüte geschleudert hatte, in einem Speziallabor analysieren. Das Ergebnis, das jetzt vorliegt, macht ihn fassungslos: In einer der Proben finden sich erneut Genmais-Pollen der Linie Mon 810, diesmal gar zu sieben Prozent – offenbar Rest-Pollen aus dem Vorjahr. Konsequenz: Bablok lieferte die Juni-Ernte, 342 Kilogramm Honig, in einer Müllverbrennungsanlage ab und vernichtete auch 120 Liter seines Honigweins, des Met.

Für den Kaisheimer Imker ist klar: Sein Kampf geht weiter, „notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof“, so sagt er. Parallel dazu will er alle seine Unkosten, bisher rund 10 000 Euro, zivilrechtlich einklagen.

Rat an Bauern

Allerdings sind auch seine Gegner, der Freistaat und Monsanto, mit dem Urteil von Augsburg nicht zufrieden, und so haben sie ebenfalls Berufung eingelegt. Alfons Kraus, Pressesprecher des bayerischen Landwirtschaftsministeriums, nennt die Gründe: Es müsse „Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die richterliche Entscheidung bedroht in ihrer Wirkung die gesamte Lebensmittelwirtschaft“, sagt er. Vor allem sei die Frage verbindlich zu beantworten, ob ein Lebensmittel schon gentechnisch verändert sei, wenn es – wie Babloks Honig – auch nur Spuren solcher Organismen enthalte.

Den Imker indes macht ratlos, dass die gerichtliche Auseinandersetzung ja nur deshalb in Gang gekommen ist, weil er sich freiwillig zum Honig-Test entschlossen hat: „Es ist unbegreiflich, dass der Staat schamlos einen multinationalen Saatgutkonzern stützt, jedoch die heimischen Imker, Bauern und Verbraucher im Stich lässt und fundamentale Interessen des Naturschutzes opfert.“

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Ein Maisfeld mit Genmais im schwäbischen Kaisheim Foto: han–
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„Der Staat lässt uns im Stich“: Karl Heinz Bablok Foto: han–
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