Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit sind in einem demokratischen Rechtsstaat hoch angesiedelte Rechtsgüter. Und so ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der unter Berufung darauf einen NPD-Marsch zum Gedenken an den verstorbenen stellvertretenden Parteichef Rieger am Samstag in Wunsiedel gestattet hat, zunächst einmal zu respektieren. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, was Strafrechts-Paragrafen, die in ihrer Dehnbarkeit völlig entgegengesetzte Urteile zulassen, eigentlich wert sind: Denn noch am Donnerstag hatte das Bayreuther Verwaltungsgericht den Marsch mit der Begründung verboten, es handle sich um eine Tarnveranstaltung, mit der nicht Rieger gehuldigt werden solle, sondern in Wahrheit der einstige Hitler-Stellvertreter Heß, der in Wunsiedel begraben liegt. Gesetzesverschärfungen haben dem Spuk dieser Heß-Märsche 2005 nach vielen Jahren ein Ende gesetzt - nun darf die Bande von Jung-, Neo- und Altnazis unter einem neuen Deckmantel wieder durch die Stadt ziehen. Auszubaden haben es einmal mehr die Bürger - und ein Massenaufgebot an Polizisten. Die mit diesem Pack geschlagene Stadt wird stark genug sein, friedlich zu widerstehen. Thomas Hanel
Ressort Länderspiegel
Erschienen am 14.11.2009 00:00
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