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Diese Maßnahme wurde Goßler zufolge getroffen, nachdem man die Betroffenen zu dem Vorfall angehört hatte. Auch der Verwaltungsratsvorsitzende der Kliniken, Hofs Landrat Bernd Hering, sei in die Entscheidung einbezogen gewesen.
Nach Informationen der Frankenpost, die Goßler gestern nicht kommentieren wollte, gehören zu den Suspendierten auch der chirurgische Chefarzt der Klinik sowie der für diese Operation zuständige Chefarzt der Anästhesie-Abteilung. Beide Mediziner waren erst seit wenigen Monaten an den Kliniken Hochfranken tätig.
Zwei Chefärzte suspendiert
Goßler zufolge wurden alle organisatorischen und personellen Konsequenzen eng mit dem Verwaltungsrat abgestimmt. Die Kliniken Hochfranken mit ihren Häusern in Münchberg und Naila sind ein Kommunalunternehmen des Landkreises Hof.
Norbert Goßler bat um Verständnis dafür, dass mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen „zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben zu dem Vorfall“ gemacht werden könnten. Alle Erklärungen würden „eng und vertrauensvoll“ mit der Patientin und ihren Angehörigen abgestimmt, die eine öffentliche Diskussion des Vorgefallenen nach Möglichkeit vermeiden möchten.
Der 78-jährigen Johanna L. (Name geändert) geht es nach Informationen unserer Zeitung nach der dramatischen Fehloperation den Umständen entsprechend gut. Sie wird weiterhin in der Klinik Münchberg betreut.
Nicht rückgängig zu machen
Mit dem künstlichen Darmausgang, den eigentlich eine andere Patientin bekommen sollte, wird die betagte Frau nun leben müssen. Wie die Frankenpost erfahren hat, ist der Eingriff aus medizinischen Gründen nicht mehr operativ rückgängig zu machen.
Der chirurgische Chefarzt der Klinik Münchberg, der nach Informationen aus zuverlässiger Quelle zu den Suspendierten gehört, hatte die Abteilung erst am 1. April 2007 übernommen. Der Chefarzt der zentralen Anästhesie-Abteilung kam am 1. Juli 2007 an die Hochfranken-Kliniken.
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Staatsanwaltschaft ermittelt
Ob und wer schließlich mit einer möglichen Straftat, etwa einer fahrlässigen Körperverletzung, beschuldigt werde, müssten weitere Beweiserhebungen erst ergeben.












