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Hof - Wie bequem doch das Internet sein kann: Wenn man zu einem unbekannten Ziel fahren möchte, kann man einfach einen der vielen Routenplaner aufrufen. Schnell und kostenlos bekommt man dort eine exakte Routenbeschreibung zum gewünschten Ziel.
Umso überraschter war ein Bürger aus dem Landkreis Wunsiedel, als er wenig später im Briefkasten eine Rechnung über den vermeintlichen Gratis-Service fand. Stolze 96 Euro sollte die Auskunft kosten, dafür hätte man viele Landkarten bekommen. Die Rechnung einfach zu ignorieren war keine Lösung. Wochen später meldete sich ein Inkassounternehmen, das mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt worden war. Samt Mahnkosten und Gebühren belief sich die Rechnung nun schon auf 173,21 Euro.
Im Kriminalistendeutsch gesprochen ist der Internetnutzer damit in eine der zahlreichen sogenannten Abo- oder Inkassofallen gegangen, die zweifelhafte Zeitgenossen im Internet aufstellen. Es ist nur eine von vielen Spielarten der Online-Kriminalität, mit der die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft in Hof so gut wie täglich zu tun hat. "Zweistellige Zuwachsraten" habe man hier alljährlich zu verzeichnen, bestätigt Oberstaatsanwalt Peter Glocker, der Leiter der Abteilung.
Wichtigste Geschäftsgrundlage der Täter ist zumeist der Leichtsinn und die Bequemlichkeit der Opfer. Wer besagte Internetseite bis zu ihrem unteren Ende gelesen hätte, wäre nämlich auf den Hinweis gestoßen, dass ihm für den Routenservice eine Rechnung gestellt wird.
Teure Kochrezepte
Solche Fallen sind der Staatsanwaltschaft Hof in vielen Variationen bekannt. "Angeboten wird zumeist das, was man im Internet an anderer Stelle in der Regel umsonst bekommt", erläutert Glockers Mitarbeiter, Staatsanwalt David Marcus Nossen. Kochrezepte oder Glückwunschgedichte für runde Geburtstage beispielsweise: Wer hier nicht aufpasst, kann leicht ein mindestens zwei Jahre laufendes Abo abschließen - zu einem Monatspreis von 24,99 Euro.
Höchste Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die Anbieter solch harmloser Services nach der Adresse des Internetnutzers fragen. Denn die benötigen sie, um ihre Rechnung zu adressieren.
Nach den Erfahrungen der Staatsanwaltschaft Hof handelt es sich bei den Tätern um einen relativ kleinen Personenkreis, der sich stets neue Maschen einfallen lässt. Die Ermittlungen sind schwierig, weil die Täter oft im Ausland sitzen. Ob solche Rechnungen auch bezahlt werden müssen, lasse sich nicht pauschal beantworten, sagt Oberstaatsanwalt Peter Glocker. Betroffenen rät er ausgerechnet, das Internet zu nutzen. Zu jeder Betrugsmasche gebe es im allgemeinen ein Forum, in dem die Opfer ihre Erfahrungen austauschen - zum Beispiel in der Frage, wie einzelne Angebote von Zivilgerichten bewertet werden.
Täter sitzen oft im Ausland
Wesentlich größere Schäden verursachen Online-Täter, die sich auf eine andere Masche spezialisiert haben. Sie sprechen ihre Opfer zumeist in Internetforen an. Mit "tausend verschiedenen, fantasievollen Begründungen", so Glocker, legen sie dar, dass sie unbedingt einen größeren Geldbetrag über das Bankkonto des Opfers laufen lassen müssen. Dafür wird eine Provision versprochen. Tatsächlich geht nur wenig später eine hohe Summe auf dem Konto ein. Die Opfer überweisen das Geld - abzüglich ihrer vereinbarten Provision - mit Transfer-Services wie etwa Western Union an die nächste, vom Täter angegebene Adresse.
Umso größer ist das Entsetzen, wenn die ursprüngliche Summe in der gesetzlich möglichen Frist vom Konto des Opfers zurückgebucht wird. Von der schmalen Provision abgesehen geht die volle Summe dann zu seinen Lasten, denn von Western Union ist nichts mehr zu holen. "Stattliche vierstellige Summen", so die Hofer Staatsanwaltschaft, gehen verloren. Und das ist noch nicht alles: Wenn der betrogene Finanzagent Anzeige erstattet, muss er auch noch damit rechnen, dass gegen ihn selbst ermittelt wird. Solche Geschäfte gelten potenziell als Beteiligung an illegaler Geldwäsche.
Zum Tagesgeschäft gehören für die Hofer Staatsanwaltschaft auch Betrügereien rund um Internet-Auktionen. Schon früher, so Oberstaatsanwalt Glocker, sei es eine gängige Masche von Betrügern gewesen, Geld für Waren zu kassieren, die man gar nicht besitzt oder nicht liefern möchte. Im Internet gehe dies nur viel schneller und bequemer. Staatsanwalt Nossen empfiehlt allen Käufern bei Ebay und Co. wärmstens, die Sicherheitseinrichtungen zu nutzen, die die Internet-Plattformen ihren Kunden anbieten. Oftmals helfe es aber auch, vorher darüber nachzudenken, ob man wirklich einem völlig unbekannten Menschen so vertrauen möchte, dass man ihm eine höhere Summe vorab überweist.
Die Staatsanwaltschaft Hof lernt die Internet-Nutzer der Region aber nicht nur als Opfer, sondern auch als Täter kennen. Unverändert gibt es zahlreiche Verfahren gegen Surfer, die sich in Tauschbörsen illegal Lieder, Software und Filme heruntergeladen haben. "Auch die Pornofilmgesellschaften gehen rigoros vor, wenn sie ihre Urheberrechte verletzt sehen", warnt Oberstaatsanwalt Peter Glocker.
Dies gilt umso mehr für die Musikindustrie. "Buchstäblich waschkorbweise" gingen auch in Hof in den vergangenen Jahren Anzeigen von Musikfirmen gegen Computerbenutzer ein. Den Rechtsanwaltskanzleien ging es vor allem darum, an die Namen und Adressen zu kommen, die zu den sogenannten IP-Nummern der Internet-Teilnehmer gehörten. Nur so konnten sie den Nutznießern illegaler Downloads Schreiben mit saftigen Abmahngebühren schicken. Die Zahl dieser Verfahren ist gesunken, seitdem die Rechteinhaber ein zivilrechtliches Auskunftsrecht bei den Providern haben.
Anzeigen nach Download
Strafrechtlich relevant ist vor allem ein Handeln im "gewerblichen Ausmaß". Die Staatsanwaltschaft warnt allerdings davor, daraus ein Recht auf illegale Downloads abzuleiten. Glocker: "Wir verfolgen den Realschüler mit 10 000 illegalen Songs ebenso wie den Filmliebhaber, auf dessen PC ein Film gefunden wird, der noch nicht einmal im Kino zu sehen war."
Allein in Hof sind zwei Staatsanwälte mit der Verfolgung von Online-Straftaten beschäftigt. Ihr Job ist so vielseitig und überraschend wie das Internet selbst. So grübelt Staatsanwalt David Marcus Nossen gegenwärtig, wie genau eine neue Masche funktioniert, die bereits zu mehreren Anzeigen geführt hat. Auf bislang ungeklärte Weise haben sich unbekannte Täter die T-Online-Zugangsdaten ahnungsloser Bürger beschafft. Über die sogenannten "Premium-Services" von T-Online laden sie sich danach zum Beispiel Softwareprogramme herunter. Die Kosten dafür erscheinen hinterher auf der Telefonrechnung der Opfer. Es lohnt sich also, die Telefonrechnung gut im Auge zu behalten - vor allem, wenn man sie nur online bekommt.


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