Länderspiegel Teurer Quickie auf der Motorhaube

Kläger Rupert Beer zeigt in Weiden auf sein Auto. Ein Liebespaar war Ende 2012 in die Garage des Tubabläsers der vom Franken-Fasching bekannten «Altneihauser Feierwehrkapell'n» eingedrungen und hatte sich dort auf der Motorhaube seines Autos vergnügt und beschädigte das Fahrzeug. Beer fordert in einem Zivilverfahren von dem Pärchen 3700 Euro Schadenersatz. Foto: Armin Weigel/dpa

Der Tubabläser der "Altneihauser Feierwehrkapell'n" verklagt ein liebestolles Pärchen, das seinen Lack zerkratzt hat. Außerdem war der Stoßfänger zerbeult. Nun bekommt der Musiker 2700 Euro Reparaturkosten erstattet - und hat mit seiner Band einen neuen Hit.

 
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