IT-Anwalt Timo Schutt raubt Filesharern ihre Illusionen
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig - zumindest in ihrer bisherigen Durchführung. So urteilten Anfang des Monats die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Und die Filesharer freuten sich. Können sie doch nun wieder hoch- und runterladen, ohne fürchten zu müssen, dass ihr Internetanbieter ihre Daten speichert. Oder etwa nicht? Timo Schutt weiß es genauer: Der IT-Anwalt ist darauf spezialisiert, Urheberrechtsverletzern im Namen von Plattenfirmen, Filmstudios oder Softwareherstellern per Abmahnung den Tag zu vermiesen. Und wieder hat er keine guten Nachrichten für Online-Piraten.