Kulmbach - Das Besuchsverbot gilt ab Freitag, 20. März, bis auf weiteres, teilte Geschäftsführerin Brigitte Angermann am Donnerstagnachmittag mit. Sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sind Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich. Dies gilt insbesondere bei Kindern, in Notfallsituationen, bei palliativen Situationen oder in der Versorgung von Sterbenden. Für eine Abklärung dieser Fragen steht im Klinikum Kulmbach eine Mitarbeiterin von 10 bis 17 Uhr telefonisch unter der Hotline-Nummer 09221/98-7959 zur Verfügung. In der Fachklinik Stadtsteinach bitten das Klinikum um Abklärung über die Telefonnummer 09225/88-0. "Wir bitten auch um Verständnis, dass wir im Falle eines Besuchs Ihre persönlichen Daten aufnehmen müssen und Ihren Gesundheitsstatus abfragen. Für Kinder unter 16 Jahren ist ein Besuch in unseren Kliniken leider nicht möglich. Weiterhin gilt natürlich wie bisher ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber oder Durchfall. Wir bitten um Verständnis, aber aufgrund der in einigen Regionen Oberfrankens sprunghaft angestiegenen Zahlen sehen wir uns dazu veranlasst die Besuchsregelungen weiter einzuschränken", heißt es aus dem Klinikum. mbu