Kulmbach Hunger macht jungen Kulmbacher zum Dieb

Stephan Herbert Fuchs
Hunger macht jungen Kulmbacher zum Dieb Quelle: Unbekannt

Keine Arbeit, kein Geld, oft kein Dach über dem Kopf: Wegen mehrerer Ladendiebstähle bekommt ein 29-Jähriger eine Bewährungsstrafe.

 
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Kulmbach - Wegen räuberischen Diebstahls und einer Reihe weiterer Straftaten hat das Schöffengericht in Kulmbach einen 29-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der gelernte Maurer hatte unter anderem ein Fenster bei seiner Lebensgefährtin in der Oberen Stadt eingeworfen und dabei einen Schaden von 1000 Euro verursacht. Außerdem wurde er wegen mehrerer Ladendiebstähle verurteilt.

Kaffee, Zucker, Kaffeeweißer, eine Packung Rostbratwürste und ein Asia-Fertiggericht, das war die rund 18 Euro teure Beute, die der Angeklagte bei seinen Streifzug durch den Kulmbacher Netto-Markt machte. "Ich hatte weder etwas zu essen, noch zu trinken", sagte er vor Gericht. Damals, Mitte 2019, habe er weder Geld noch eine Arbeit gehabt und sei zeitweise sogar obdachlos gewesen. "Hunger hat man ja trotzdem", so der Angeklagte.

Verurteilt wurde er schließlich nicht nur wegen des Diebstahls, sondern auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Grund dafür ist, dass der 29-Jährige von einem Mitarbeiter des Marktes beobachtet wurde. Der Verkäufer hatte ihn lautstark aufgefordert, stehen zu bleiben, was der Angeklagte nicht tat. "Ich wollte nur schnell weg", sagte er.

Dummerweise stellte sich ihm ein 66-jähriger Rentner aus Trebgast in den Weg. Der Rentner hatte nach dem Ladendieb gegriffen und wurde dadurch zu Boden geschleudert. Viel sei dabei aber nicht passiert, er habe sich lediglich die Hüfte ein wenig geprellt. "Ich sehe die Sache von der sportlichen Seite", sagte der 66-Jährige. Für ihn sei das alles längst Schnee von gestern. Gleichwohl war es dem Rentner zusammen mit dem Verkäufer des Markts zu verdanken, dass der Angeklagte dingfest gemacht werden konnte. So verfolgten sie ihn vom Markt bis zum Bergophor-Gelände, wo ihn beide schließlich stellen und der Polizei übergeben konnten.

Ein weiterer Diebstahl hatte sich im Februar dieses Jahres im Lidl-Markt in der Albert-Ruckdeschel-Straße ereignet. Hier ließ der Angeklagte zwei Packungen Fertiggerichte im Gesamtwert von 5,25 Euro mitgehen. Eine Verkäuferin hatte ihn erwischt, wie er die Ware in seinen Rucksack packte. Zur Wehr habe er sich damals nicht gesetzt. Vielleicht hatte er dazu auch keine Kraft mehr, denn auch damals sei er eigentlich obdachlos gewesen und habe bei einem Kumpel mehr gehaust als gewohnt.

In führenden Verfahren war es darum gegangen, dass der Angeklagte am 22. Juni 2019 im Rentamtsgässchen ein Fenster mit einer Holzlatte eingeworfen und einen Schaden in Höhe von 1000 Euro verursacht hatte. Ein Polizist der in seiner Freizeit gerade zufällig in der Oberen Stadt unterwegs war, hatte das beobachtet und sofort seine Kollegen gerufen. Als sie den Angeklagten festnehmen wollten, habe der sich nicht gerade kooperativ gezeigt, einen Platzverweis grob missachtet und sich schließlich mit Händen und Füßen seiner Fixierung widersetzt.

Zuvor habe es einen heftigen Beziehungsstreit gegeben, berichtete der Angeklagte. Als ihm seine Freundin nicht mehr in die Wohnung lassen wollte, sei das Ganze ausgeartet. Als ihn gleich drei Polizisten zu Boden drückten habe er sich zwar gewunden, nicht aber geschlagen oder getreten. Später stellte sich heraus, dass der Mann zwar nicht alkoholisiert, ein Drogentest aber positiv ausgefallen war.

Die beiden als Zeugen geladenen Polizisten bestätigten diese Version im großen und ganzen. Sie hätten lediglich kleinere Schürfwunden an den Knien und an den Ellenbogen erlitten. "Nichts Dramatisches", wie es einer von ihnen ausdrückte.

Staatsanwalt Christoph Feulner hielt dem Angeklagten unter anderem sein vollumfängliches Geständnis, den geringen Wert des Diebesgutes sowie die geringfügigen Verletzungen der Opfer zugute. Da der Mann mittlerweile wieder eine Wohnung und eine feste Arbeitsstelle habe, plädierte er wegen räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung, und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach sah acht Monate auf Bewährung als ausreichend an, weil seiner Meinung nach zwar kein räuberischer sondern nur ein einfacher Diebstahl vorlag. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt sah zwar den Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt, hielt aber auch acht Monate für ausreichend. Zusätzlich dazu legte sie als Bewährungsauflage 800 Euro zugunsten der Kulmbacher Tafel fest.

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