Kulmbach Schläger muss ins Gefängnis

Stephan Herbert Fuchs
Kulmbacher Schläger muss ins Gefängnis Quelle: Unbekannt

Auf einen 21 Jahre alten Kleinkrimineller warten zweieinhalb Jahre hinter Gittern. Wegen seiner Vorstrafen kommt er diesmal nicht mit Bewährung davon.

 
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Kulmbach - Wegen zahlreicher Straftaten muss ein 21-jähriger Kulmbacher für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der junge Mann hatte mehrere Schlägereien angezettelt und seine Opfer dabei teils heftig verletzt. In das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe von zwei Jahren, ebenfalls wegen Schlägereien, aber auch wegen Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen und Bedrohungen. Diese Strafe sitzt der Angeklagte bereits in der Justizvollzugsanstalt Ebrach ab.

Ein gleichaltriger Mitangeklagter, der bei einer der Schlägereien ebenfalls nicht zimperlich zugelangt hatte, wurde zu 100 Arbeitsstunden verurteilt.

Die beiden Männer hatten einem anderen ohne nachvollziehbaren Grund eine heftige Abreibung verpassen. Sie trafen sich in der Wohnung des Opfers in Kulmbach, zettelten einen heftigen Streit an, ließen Fäuste sprechen und gingen am Ende mit einem abgebrochenen Stuhlbein auf den Mann los. Dieser erlitt heftig blutende Verletzungen am Kopf und erhebliche Schmerzen.

Zu weiteren Schlägereien, an denen aber nur der Haupttäter beteiligt war, kam es auf dem Real-Parkplatz, in einer Wohnung in der Hans-Hacker-Straße und vor einer Kneipe in der Oberen Stadt. Dort hatte der Mann auch die Eingangstür zum Lokal Pina eingetreten und dabei einen Sachschaden von 2000 Euro verursacht. Bei nahezu allen Vorfällen war er erheblich alkoholisiert.

Über seinen Verteidiger Ralph Pittroff ließ der 21-jährige Hauptangeklagte alles einräumen. Das war nicht selbstverständlich, hatte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner doch 13 Zeugen geladen. Durch das Geständnis konnte auf deren Vernehmung verzichtet werden. Der Verteidiger betonte allerdings auch, dass sämtlichen Schlägereien wechselseitige Streitgespräche, gegenseitige Beleidigungen und Streitereien vorausgegangen waren. Ein wenig relativierte der Verteidiger auch den Tatbeitrag seines Mandanten. Wenn von einem Faustschlag die Rede sei, könne es auch nur eine Watschn gewesen sein, beim Tritt gegen die Eingangstür des Pina habe die Tür wohl schon zuvor einen Riss gehabt, so der Anwalt. Alles in allem übernehme sein Mandant allerdings die Verantwortung.

Damit wäre der 21-Jährige im Normalfall wohl locker mit einer Bewährungsstrafe aus dem Sitzungssaal gegangen, wenn da nicht seine trotz des jungen Alters so umfangreiche Vorstrafenliste wäre. Sie reichte von Pöbeleien im Fritz-Einkaufszentrum bis hin zum Zeigen des Hitlergrußes auf dem Kulmbacher Weihnachtsmarkt. Immer wieder hatte er auch wehrlose Schüler am ZOB provoziert und verprügelt. Richter Berner sprach von einer "massiven und breitgestreuten Straffälligkeit über einen längeren Zeitraum hinweg". Deswegen wurde der 21-Jährige im vergangenen Jahr auch zu zwei Jahren verurteilt. Zunächst auf Bewährung, doch weil der junge Mann die Bewährungsauflagen in keinster Weise erfüllte, wurde er im Februar festgenommen, seitdem muss er die Strafe in Ebrach absitzen.

Die letztlich auch verhängte Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren hatte bereits Staatsanwalt Jan Köhler in seinem Plädoyer gefordert. Er nannte das Vorstrafenregister des Angeklagten "beeindruckend, natürlich im negativen Sinne". Verteidiger Pittroff hielt dagegen zwei Jahre und vier Monate für ausreichend. "Sie haben alle Chancen gehabt", sagte Richter Berner zum Angeklagten. Auffällig sei, dass es immer nur um Kleinkriminalität gehe. Schwerkriminalität sei bislang ausgeblieben, jedoch sei der Angeklagte von einem straffreien Leben weit entfernt.

Der mitangeklagte Azubi kam mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung davon. Er war nur bei der ersten Schlägerei dabei und, wie es dessen Verteidiger Andreas Piel ausdrückte, "eine Randfigur des Tatgeschehens". Trotzdem hatte sich Staatsanwalt Köhler beim Mitangeklagten für einen Dauerarrest ausgesprochen.

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