Eine Klage fällt laut Baumann direkt in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, untergeordnete Gerichte werden nicht tangiert. Auch zu den Erfolgsaussichten einer Klage äußerte sich der Rechtsanwalt. Nach einer Meinung sind sie durchaus groß. Allerdings müsse das Gericht eine Klage zu diesem Zeitpunkt erst einmal zulassen. Grundsätzlich sei der Aufwand für die Klage hoch, allerdings könne man auf die Schriftsätze für die Klagen des Landkreises Wunsiedel und der Stadt Marktredwitz zurückgreifen. Nichtsdestrotrotz kämen hohe Kosten auf die Stadt Marktleuthen zu.
Der Marktleuthener Stadtrat muss eine Klage bis zum 18. Dezember beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Möglicherweise wird allerdings vorher über den Eilantrag entschieden, den die Stadt Marktredwitz zusammen mit dem Landkreis Wunsiedel und zwei Umweltverbänden auf Stopp des Planfeststellungsverfahrens und Unterlassen von Veränderungssperren gestellt hat. Dann könnten die Erfolgsaussichten einer Klage besser beurteilt werden. Baumann machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Vorbereitung der Klage auch bei einem späteren Vorgehen gegen die Planfeststellung genutzt werden könnte.
Am Ende seines Vortrages hatten etliche Stadträte vertiefende Fragen. Birgit Kaestner von der Wahlgemeinschaft Marktleuthen wollte wissen, wie viele Kommunen insgesamt Klage erheben. Wie Baumann antwortete, sind dies im betreffenden Abschnitt außer dem Landkreis Wunsiedel und der Stadt Marktredwitz nur die Gemeinde Niederaichbach im Landkreis Landshut. Allerdings reiche es aus, das gesamte Verfahren zu stoppen, wenn auch nur eine Klage Erfolg hat. Andreas Ritter jr. von der JU-Bayern-Fraktion ließ sich die Erfolgsaussichten genauer erklären. Florian Leupold von der SPD wies auf etliche Anlieger hin, die geplante Vorhaben im HGÜ-Korridor nicht umsetzen könnten. Die weitere Diskussion der Stadträte fand dann hinter verschlossenen Türen in nichtöffentlicher Sitzung statt.