Kulmbach Gesicht des Kontrahenten aufgeschlitzt

Stephan Herbert Fuchs
Vor dem Kulmbacher Strafrichter ist ein junger Mann gelandet, weil er gewalttätig geworden ist. Foto: Oliver Berg/dpa Quelle: Unbekannt

Bluttat in der Oberen Stadt in Kulmbach: Ein 29-jähriger Mann wird vom Amtsgericht wegen einer gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 
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Kulmbach - Das hätte auch anders ausgehen können: Mit einer abgebrochenen Bierflasche war ein 29-jähriger Mann im Juni des vergangenen Jahre in der Oberen Stadt auf einen 35 Jahre alten Kontrahenten losgegangen und hatte ihn dabei schwer verletzt. Das Opfer erlitt zentimeterlange Schnittwunden im Gesicht, am Arm und an der Hand. Noch am nächsten Tag sollen die Blutlachen im Bereich zwischen Apotheke und Cafe Roberts zu sehen gewesen sein. Jetzt bekam der 29-Jährige vor dem Amtsgericht die Quittung dafür: Er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit ist es für den Hartz-IV-Empfänger aber noch lange nicht getan. Er muss 2500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer, 600 Euro Bewährungsauflage an eine gemeinnützige Organisation und die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Angeblich sollen der Tat Beleidigungen und Provokationen voraus gegangen sein. Er habe sich gedemütigt und bedroht gefühlt, sagte der Angeklagte, der in Berlin lebt und nur zu Besuch in Kulmbach war. Auch will er als Flüchtling tituliert und als Ausländer beschimpft worden sein, was beides allerdings gar nicht zutrifft.

Für Provokationen gab es während der mehrere Stunden andauernden Verhandlung keine Hinweise. "Das erscheint uns schon ein wenig konstruiert", sagte Richterin Nicole Allstadt am Ende bei der Urteilsbegründung. Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass der junge Mann Anschluss gesucht habe, ihm von der Gruppe des späteren Opfers aber unmissverständlich und wohl auch nicht gerade im freundlichsten Tonfall klar gemacht wurde, dass er sich schleichen soll.

Daraufhin rastete der Angeklagte komplett aus. Mit Schuld daran ist auf jeden Fall der Alkohol, denn die Blutentnahme ergab später einen Wert von rund zwei Promille. Sicher ist auch, dass der Angriff mit der Flasche nur um Haaresbreite eine Arterie verfehlte und der Schnitt im Gesicht nahe der Schläfe beinahe ins Auge gegangen wäre. Der mögliche Verlust des Augenlichts war für das Opfer jedenfalls gar nicht so abwegig, hieß es vor Gericht.

Der Aussage eines der Beteiligten zufolge hatte der Angeklagte schon zuvor in der Kneipe gestänkert und vom Aufschlitzen mit einer Glasscherbe gefaselt. "Ich dachte das wär ein Witz", sagte der 37-jährige Zeuge aus Kulmbach. Kurze Zeit später, das Pina hatte gerade geschlossen, gab es dann tatsächlich einen solchen verhängnisvollen Angriff. "Wir haben ihn mehrmals aufgefordert, uns in Ruhe zu lassen", sagte das Opfer. Dann sei alles ganz schnell gegangen und das Blut sei nur so gespritzt. Wegen der schweren Verletzungen sei er mit dem Notarztwagen ins Klinikum gebracht worden. Zwei der Wunden wurden genäht, zehn Tage war er krankgeschrieben, auch eine Tätowierung am Unterarm wurde zerstört. Ein Polizist soll noch zum Opfer gesagt haben: "Sie sehen aber übel aus."

Eine noch weitergehende Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Grund dafür: Der Angeklagte war bereits einschlägig, also wegen Körperverletzung, vorbestraft. Auf Bewährung könne sie deshalb plädieren, weil der Angeklagte zum 1. November einen Arbeitsvertrag als Citylotse für Berlin-Touristen in der Tasche hat und weil er sozial eingeordnet lebt.

Nebenklagevertreter Frank Stübinger forderte im Namen des Opfers ein Jahr auf Bewährung, ebenso Verteidiger Ralph Pittroff. Beide hatten sich zuvor im Zuge eines Adhäsionsverfahrens darauf geeinigt, dass der Angeklagte dem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Beim Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche gleich im Strafverfahren mit entschieden werden.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monate wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hielt dem Angeklagten unter anderem zugute, dass er von Beginn an alles zugegeben, sich aufrichtig beim Opfer entschuldigt hatte und, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. "Einen auch nur ansatzweise Recht zu fertigenden Grund für den Angriff gab es freilich nicht", sagte Allstadt, die außerdem als Bewährungsauflage die Zahlung von weiteren 600 Euro an die medizinische Nothilfeorganisation German Doctors festsetzte.

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