Kulmbach Gericht weist Klage gegen Hühnerstall ab

Noch einmal wollten es Nachbarn des Grundstücks in Mannsflur gerichtlich wissen. Doch die Verwaltungsrichter winken ab.

 
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Bayreuth/Mannsflur - Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat eine der drei anhängigen Klagen gegen einen Bio-Hühnerstall mit 12 000 Tieren in Mannsflur abgewiesen und die beiden weiteren Klagen in Absprache mit den Klägern aus Kostengründen ruhend gestellt, teilte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Richter Philipp Hetzel, gegenüber der Frankenpost mit. Damit dürfte der nun seit Jahren schwelende Rechtsstreit wohl abgeschlossen sein. Mit dem Genehmigungsverfahren für den Hühnerstall, so sehen das die Verwaltungsrichter, hat alles seine Richtigkeit. Die Baugenehmigung, die das Landratsamt Kulmbach erteilt habe, sei rechtmäßig, erklärte der Gerichtssprecher.

Anfang dieser Woche hatte das Verwlatungsgericht ausnahmsweise nicht in Bayreuth, sondern im großen Sitzungssaal des Kulmbacher Landratsamts getagt, weil aufgrund der vielen Verfahrensbeteiligten in Corona-Zeiten der Platz im Gerichtsgebäude nicht ausgereicht hätte. Einmal mehr hatten die Parteien die Gelegenheit, ihre Argumente darzulegen.

Die Kläger, alles Nachbarn des Grundstücks, auf dem der Hühnerstall gebaut wurde, hatten bereits gegen den ersten Baubescheid des Landratsamts, der als Teilbaugenehmigung erteilt worden war, Klage eingereicht, diese dann aber zurückgenommen. Als schließlich später, als bereits weite Teile des Stalls standen, die endgültige Genehmigung kam, reichten drei Parteien dann nochmals klage ein.

Damit allerdings hatten die Mannsflurer Bürger keinen Erfolg. Denn die Bedenken, die sie in Bezug auf Geruchs- und Lärmbelästigung nun erneut vorgebracht hatten, gehörten in den Bereich, der mit der Teilbaugenehmigung schon abgedeckt gewesen ist. Die Schlussbaugenehmigung habe sich dann nur noch auf Fragen der Dachgestaltung und der Entwässerung bezogen, seien also für die geäußerten Bedenken nicht relevant gewesen, und die anfängliche Klage zum ersten Teil sei zurückgezogen worden. Dieser letzte Schritt der Genehmigung berühre aber die Nachbarn nicht, erklärte Richter Hetzel. Deswegen habe die Klage abgewiesen werden müssen.

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