Welche Regeln gelten nun für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof? - Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder zehn Personen privat sowie im öffentlichen Raum treffen.
- Dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen
- Eine Maskenpflicht gilt auch an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe sowie an Hochschulen
- Ab 23 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken) sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
Ab wann gelten diese Regeln?
Die Regelungen treten entsprechend der Verordnung des Freistaates am Sonntag, 25. Oktober, in Kraft.
Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?
Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe grün.
„Wir waren einer der letzten 15 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern, die noch nicht die Grenzwerte überschritten hatten", sagt Landrat Oliver Bär angesichts der aktuellen Entwicklungen. "Dies zeigt auch das verantwortungsvolle Mitwirken unser Bürgerinnen und Bürger.“Nun sei der erste Grenzwert überschritten. Aufgrund der landesweiten Gesamtsituation sei noch von zahlreichen neuen Fällen in den nächsten Tagen auszugehen. Die Maskenpflicht sei bewusst nicht auf einzelne Plätze beschränkt, sondern gelte allgemein: "Die Maske ist aktuell ein wichtiges Utensil", so der Landrat. Darüber hinaus betont Bär die Bedeutung des Lüftens in geschlossen Räumen. "Abstand alleine ist gut, aber nicht immer ausreichend. Fenster öffnen hilft."
Neun der aktuellen Neuinfektionen stehen im Zusammenhang mit einer Gemeinschaftsunterkunft in Naila. Erkrankt sind acht Bewohner sowie der Hausmeister. Sie galten als Kontaktpersonen zum dem am Mittwoch positiv getesteten Bewohner, wie das Landratsamt mitteilt. Bei den erfolgten Testungen in der Unterkunft handelt es sich um eine erste Testreihe. In der Einrichtung soll wiederholt getestet werden.
Weitere Fälle wurden bei Tests in einem Seniorenwohnheim im Landkreis ermittelt. Nachdem am Mittwoch ein Bewohner positiv getesteten worden war , mussten auch dessen Kontaktpersonen einen Abstrich nehmen lassen. Im Rahmen der Testung wurden drei Corona-positive Pflegekräfte ermittelt werden. Im gesamten Seniorenwohnheim wird es nun weitere engmaschige Testungen der Bewohner und Pflegekräfte geben.
Die Corona-Ampel für die Stadt Hof war bereits am Donnerstag, wie berichtet, von Grün auf Gelb gesprungen. Auch aktuell befindet sie sich mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 37,1 noch über dem ersten Signalwert. Deshalb gelten seit vergangenem Freitag strengere Vorschriften, um das Infektionsgeschehen möglichst an der Ausbreitung zu hindern. Anders als im Landkreis ist die Maskenpflicht in der Stadt an einen bestimmten Bereich in der Hofer Innenstadt gebunden. (Sehen Sie hier den genauen Bereich)