Ab 22 Uhr ist für die Gastronomie Sperrstunde. Ausnahme: Speisen und nicht alkoholische Getränke zum Mitnehmen dürfen abgegeben werden. Außerdem gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und bei Lieferdiensten. Auf öffentlichen Plätzen darf während der Sperrstunden kein Alkohol getrunken werden.