Kulmbach Jetzt gelten verschärfte Regeln

Mit dem Umschalten der Corona-Ampel auf Rot sind verschärfte Regeln verbunden: Maximal zwei Hausstände oder fünf Personen dürfen sich privat und im öffentlichen Raum treffen. Im Unterricht gilt an allen Schulen auch im Unterricht Maskenpflicht.

 
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Ab 22 Uhr ist für die Gastronomie Sperrstunde. Ausnahme: Speisen und nicht alkoholische Getränke zum Mitnehmen dürfen abgegeben werden. Außerdem gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und bei Lieferdiensten. Auf öffentlichen Plätzen darf während der Sperrstunden kein Alkohol getrunken werden.

Überall da, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt Maskenpflicht! Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen.

Die Einschränkungen der Stufe Rot für den Landkreis Kulmbach gelten von Montag an und werden nicht wieder aufgehoben, sobald der Grenzwert erstmals unterschritten wird. Die Regeln bleiben in Kraft, bis die Werte im Kulmbacher Land sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert 50 liegen. mbu

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