Was versteht man unter „Cardsharing“?
Beim sogenannten „Cardsharing“ (deutsch: gemeinsamer Kartenzugriff) wird eine beim Pay-TV-Dienstanbieter rechtmäßig erworbene Entschlüsselungskarte für mehrere Empfänger (Receiver) gleichzeitig illegal verwendet.
Hierbei übermittelt ein modifizierter Satelliten-Empfänger (Receiver) den Decoder-Schlüssel über ein Netzwerk (Server) an weitere Receiver, die ebenfalls modifiziert sein müssen. Die Netzwerkverbindung kann über das Internet ablaufen, sodass die Receiver sich nicht am selben Standort befinden müssen. Der verteilende Receiver (Sender) muss mit einer gültigen Original-Smartcard versehen sein. Alle weiteren unberechtigten Nutzer empfangen die Decoder-Schlüssel über das Internet und simulieren die Original-Smartcard per Software.
Illegale Pay-TV-Nutzer „ersparen“ sich auf diesem kriminellen Weg nicht unerhebliche Abo-Kosten. Das Entdeckungsrisiko dabei ist hoch. Bereits in der Vergangenheit haben die Spezialisten der Zentralstelle Cybercrime Bayern in zahlreichen Fällen Betreiber und Kunden entsprechender Cardsharing-Netze identifizieren und anklagen können.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndunsdienstes und mit internationalen Partnern, z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.
Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Derzeit sind 16 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und vier IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.