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Kulmbach Drogen helfen nicht gegen Sorgen

Stephan Herbert Fuchs
Drogen helfen nicht gegen Sorgen Quelle: Unbekannt

Ein 19-Jähriger hat versucht, mit Rauschgift Probleme zu vergessen. Nun muss er 800 Euro an den Suchtarbeitskreis des Landkreises zahlen.

 
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Kulmbach - Fünf Ecstasy-Tabletten hatte ein Auszubildender aus Kulmbach im Gepäck, als er am 15. August dieses Jahres in Kulmbach von der Polizei kontrolliert wurde. Vor dem Amtsgericht in Kulmbach gab es jetzt die Quittung dafür. Jugendrichter Christoph Berner verurteilte ihn wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldauflage in Höhe von 800 Euro sowie zu mehreren Terminen bei der Suchtberatung.

Den Besitz von insgesamt sechs Ecstasy-Pillen, eine hatte er bereits geschluckt, begründete der Angeklagte mit schweren Depressionsrückfällen. Tatsächlich befindet er sich deshalb schon länger in ärztlicher Behandlung, außerdem steht er auch unter gesetzlicher Betreuung. Dazu kommt, dass der Auszubildende mit seinen Arbeitskollegen Probleme hat und angeblich gemobbt wurde. Da seien ihm die Tabletten gerade richtig gekommen. Nach der Einnahme fühle sich alles leicht und unbeschwert an, erklärte er. Der junge Mann gab auch zu, dass er schon vorher immer wieder mal "etwas genommen" habe. Das alles ändert allerdings nichts daran, dass Ecstasy "keine Bagatelldroge, sondern eine sehr gefährliche Droge ist", wie Amtsgerichtsdirektor Berner unmissverständlich feststellte.

Die Geldauflage von 800 Euro und die Weisung, Termine bei der Suchtberatung wahrzunehmen, hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert. Immerhin sei der Angeklagte trotz seines jungen Alters bereits viermal mit der Justiz in Konflikt geraten. Einmal erhielt er eine Geldstrafe wegen einer Unfallflucht.

Weitere Verfahren unter anderem wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Betrugs wurden gegen Auflagen eingestellt. Da der Angeklagte noch keine 21 Jahre alt ist, sei er aufgrund von Reifeverzögerungen zumindest zum Tatzeitpunkt einem Jugendlichen gleichzusetzen. Der Anklagevertreter sprach sich deshalb für die mildere Jugendstrafe aus.

Das sah auch Jugendrichter Berner so. Er sah allerdings von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, für die nächsten zwölf Monate ein Drogenscreening beim Angeklagten anzuordnen. Der Angeklagte habe glaubhaft machen können, dass er seit dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert habe. Bei einem Drogenscreening wird mit Hilfe von unangekündigten Urinkontrollen überprüft, ob die jeweilige Person tatsächlich drogenfrei ist.

Die Geldauflage über 800 Euro soll an den Suchtarbeitskreis des Kulmbacher Landratsamtes gehen, so legte es Berner fest. Der Richter hielt dem Mann zugute, dass er den Besitz der Tabletten von Anfang an eingeräumt hatte und dass er persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten ausgesetzt gewesen sei.

Mit einem Wechsel der Arbeitsstelle zum 1. Dezember könne er nun hoffen, dass zumindest die beruflichen Probleme der Vergangenheit angehören. "Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre", gab der Jugendrichter dem Angeklagten noch mit auf den Weg. Als Verurteilter muss der junge Mann zusätzlich zu der Geldauflage auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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