Hof/Nürnberg - Nachdem das Landgericht Regensburg am 22. Dezember seinen Wiederaufnahmeantrag abgewiesen hatte, legte Stefan M. nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg ein. Damit geht das juristische Tauziehen im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell vor 14 Jahren weiter. M. war am 30. Juli 2014 des versuchten Versicherungsmissbrauchs und des Vortäuschens einer Straftat schuldig gesprochen worden. 2003 hatten Räuber den Promi-Arzt Gsell bei einem Überfall so schwer verletzt, dass er später starb. Das Gericht ging davon aus, dass Tatjana Gsell und ihr Geliebter jugoslawische Autoschieber angeheuert hatten, um Gsells 100 000-Euro-Mercedes zu stehlen. Der Arzt sei dabei niedergeschlagen worden. Er starb an den Folgen der Verletzungen. Nachdem 2014 durch eine DNA-Spur die tatsächlichen Räuber ermittelt und verurteilt worden sind, strebten sowohl Stefan M. als auch Tatjana Gsell Wiederaufnahmeverfahren an. M. hatte durch die Verwicklung in den Fall Gsell nicht nur Ansehen eingebüßt, sondern auch seinen Job als Staatsanwalt. Mit einer Entscheidung des OLG über die aktuelle Beschwerde von Stefan M. ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht vor März zu rechnen. Über Tatjana Gsells Antrag ist ebenfalls noch keine Entscheidung gefallen; für sie ist das Amtsgericht Fürth zuständig. T. S.