Das Landratsamt Kulmbach hat am Donnerstag auch die Verfügung verlängert, in der die Maskenpflicht in weiten Teilen der Kulmbacher Innenstadt geregelt ist. Diese Regelung wurde nun bis zum 31. Januar verlängert. Maskenpflicht gilt in folgenden Bereichen: Rot-Kreuz-Platz, Bahnhofsplatz, Heinrich-von-Stephan-Straße, Hans-Hacker-Straße, Kressenstein, Basteigasse, Schießgraben und „Entenweiher“, Obere Stadt, Spitalgasse, Fischergasse bis Einmündung „Brauhausgässchen“, Bereich „Stadthalle entlang des Mühlbachs, Sutte, Kronacher Straße bis Einmündung Rot-Kreuz-Platz. Zusätzlich wurden Zusätzlich wurden die Obere Stadt/Kirchwehr bis Einmündung Festungsberg, der Festungsberg bis Einmündung Kirchplatz, der Kirchplatz, und der Treppenaufgang zwischen Obere Stadt und Kirchplatz aufgenommen. mbu