Bayreuth/Hof/Coburg - Impfausweis, Genesenenpass, negatives Testergebnis – nur wer diese Nachweise vorlegen kann, darf nach einem Beschluss des bayerischen Landtages ab diesem Mittwoch noch mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fahren. Für die Politik ist die 3G-Regelung im ÖPNV ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – bei Bahnbetreibern und Verkehrsbetrieben hingegen stößt die Maßnahme auf ein überwiegend kritisches Echo. Die Frage: Wie sollen die neuen Maßgaben überhaupt kontrolliert werden?
3G-Regelung im ÖPNV „Unser Fahrpersonal ist keine Polizei“
Michael Ertel 23.11.2021 - 17:14 Uhr