Andere Version der Tat
Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber, der von der Verteidigung der Frau hinzugezogen worden war, schilderte die Angeklagte eine Version der Tat, die im Wesentlichen ihrer Aussage zum Auftakt des Prozesses entspricht.
Demnach hatte der angeklagte Mann die 23-Jährige umgebracht. Die beiden Angeklagten seien zusammen nach Eppingen an den Wohnort der Getöteten gefahren, wo der Angeklagte die Frau abholte und mit ins Auto der Angeklagten steigen ließ.
In einem Wald habe er auf die Frau eingeschlagen, schilderte die Angeklagte laut dem im Gericht verlesenen Gutachten. Sie selbst sei nicht mehr in der Lage gewesen, klar zu denken und zu handeln. Schließlich habe der Mann die 23-Jährige erstochen. Gründe für sein mutmaßliches, von der Angeklagten so geschildertes Vorgehen wurden nicht klar. Der Mann selbst schweigt in dem Prozess.
Laut dem von den Anwälten initiierten Gutachten war die Frau zum Tatzeitpunkt durch die Vorfälle so stark beeinträchtigt, dass sie als vermindert schuldfähig gelten kann. Ein anderer vom Gericht bestellter Gutachter hatte dem Vernehmen nach keine verminderte Schuldfähigkeit gesehen.
Schwarze Magie?
Die Verteidiger des angeklagten Mannes hatten zuletzt die These in den Raum, dass die Frau an schwarze Magie geglaubt haben könnte - und damit ihre Ehe retten wollte. Dazu wiederum wäre, so die These, womöglich ein Opfer notwendig gewesen. Kryptische Briefe sollten unter Umständen ein Indiz dafür sein.
Bei einem Antrag der Verteidiger des Mannes ging es darum, diese Briefe, die im Auto der Angeklagten gefunden wurden, auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren zu untersuchen. Die DNA-Analyse fehlte bisher und soll nun voraussichtlich am nächsten Dienstag vorgelegt werden - der Grund für die weitere Verzögerung des Verfahrens.
Belastung für den Vater als Nebenkläger
Nebenkläger ist der Vater der Getöteten, er war nach Angaben seiner Anwältin zu Beginn selbst in den Prozess gekommen, hatte dies dann aber nicht mehr durchgestanden. Für ihn werde die Länge des Verfahrens zur Tortur.