Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende Richterin sprach am Mittwoch von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.