Eine 38-Jährige betankte ihr Fahrzeug an den dortigen Zapfsäulen und beglich ihre Tankschuld. Anschließend wollte sie ihre Fahrt fortsetzen, hatte aber offensichtlich übersehen, dass sich die Zapfpistole noch in der Tanköffnung ihres Fahrzeugs befand. Hierdurch wurde der Zapfschlauch beschädigt und es entstand ein Schaden von rund 300 Euro.