Das bedeutet: Ab Mittwoch kann der Einzelhandel unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen. Zusätzlich muss, wie das Landratsamt Hof mitteilt, der Kunde einen negativen und maximal 24 Stunden alten PCR-Test, Antigenschnelltest oder Selbsttest vorlegen. Vollständig geimpfte Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt. Darüber hinaus ist „Click & Collect“ auch weiterhin möglich. Für alle Geschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, etwa Lebensmittelläden oder Drogerien, braucht es weiterhin keinen Coronavirus-Test.
Ab Mittwoch Läden im Landkreis Hof dürfen öffnen
Redaktion 10.05.2021 - 15:26 Uhr