Anfang Juli hat das Balkonkraftwerk eine weitere Hürde genommen. Das dürfte den ohnehin beliebten Steckersolargeräten weiteren Schub geben; mit ihnen lässt sich recht unkompliziert Strom am Balkongeländer, auf der Terrasse oder auf einem Schuppendach produzieren. Nachdem im Mai das Solarpaket I in Kraft getreten ist, hat der Bundestag am 4. Juli Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen. Daher ein kleiner Überblick, was bei Balkonkraftwerken nun gilt.