Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einem Smoothie von dm Spuren von Erdnüssen, Sesam und weiteren Schalenfrüchten befinden und somit die Allergenkennzeichnung nicht korrekt ist, ruft die Drogeriemarktkette das Produkt zurück. Der Rückruf gilt für den „dmBio Smoothie mit Protein, 250ml“ – unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
Allergenkennzeichnung Drogeriemarktkette dm ruft Bio-Smoothie zurück
dpa 05.08.2022 - 17:34 Uhr
len/